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Piratenpartei kritisiert geplante Überwachung durch Bundestrojaner

• 04.01.13 Die Bundesregierung will bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Dieses haben im Frühsommer dann auch die unterschiedlichen Wirtschaftsverbände wie eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, BREBO und der DIHK begrüßt. Es ist sinnvoll zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

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Nun arbeitet die Bundesregierung aber an eine neue Späh-Software, welche tief in den privaten Bereich der Bürger und Verbraucher von Telekommunikationsdiensten eingreift. Dabei kommt ein Bundestrojaner zum Einsatz, wo die Rechtsprechung bislang das gesetzeswidrige Verhalten getadelt hatte, da hier ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und eine Mißachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Die Piratenpartei Deutschland hat dazu die Bundesregierung aufgefordert, eine öffentliche Klarstellung abzugeben, dass der Einsatz von Spähsoftware zur Überwachung von Telekommunikationsvorgängen direkt an den Endgeräten (Quellen-TKÜ) verfassungswidrig ist.

Die Piratenpartei bestärkt damit den Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in seinem Zweifel gegenüber der Rechtmäßigkeit dieser Überwachungsmaßnahme. Aufgrund der Funktionsweise einer solchen Spähsoftware gibt es keinen technisch zuverlässigen Weg, die Überwachung ausschließlich auf Informationen aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang zu beschränken.

Ferner wird kritisiert, dass die korrekte Umsetzung und Kontrolle stets in den Händen der einsetzenden Behörden liegt, was mit den rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar ist. Auch wird der fortdauernde Einsatz des Staatstrojaners durch Bundesbehörden wie das Zollkriminalamt geduldet, kritisiert Klaus Peukert, Mitglied des Bundesvorstands der Piratenpartei Deutschland.


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