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Verbraucherzentrale: Telekom darf keine irreführende Werbung bei VDSL betreiben

• 26.10.11 Die Verbraucherzentrale hat sich nun genauer das Kleingedruckte bei der VDSL Werbung der Telekom angeschaut. Dabei wurde die Geschwindigkeit ab einem VDSL Datenvolumen ab 100 GB gedrosselt. Für den VDSL Kunden kam dieses überraschend, da dieses leider nur im Kleingedruckten bei der Telekom im Internet stand.

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Die Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat daraufhin Klage beim Landgericht Bonn eingereicht und Recht bekommen. Die Deutsche Telekom darf nun im Internet nicht mehr mit Aussagen über hohe übertragungsraten beim VDSL Anschluss werben, ohne deutlich auf die Drosselung der Geschwindigkeit bei hohem Datentransfer hinzuweisen.

Die Telekom hat in der Vergangenheit mit Geschwindigkeitsversprechen beim VDSL Anschluss geworben "Unsere schnellste DSL-Verbindung", "ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung", Erst im Kleingedruckten stand der Hinweis auf die mögliche Drosselung der Geschwindigkeit. Wer in einem Monat 100 GB Datenvolumen überschreitet, bei dem wird der Internetzugang auf 6 Mbit/s für den Rest des Monats verlangsamt.

Das Landgericht Bonn hat nun entschieden, dass diese Werbung irreführend sei. Der Verbraucher gehe bei dem Angebot davon aus, dass keine Drosselung der Internetgeschwindigkeit erfolgt, auch nicht nachdem ein bestimmtes Datenvolumen erreicht wurde. Solche Werbeaussagen seien zudem kaufentscheidend. Der Hinweis auf die Drosselung innerhalb der Leistungsbeschreibung sei nicht ausreichend, um die Irreführung des Verbrauchers zu beseitigen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Weitere Infos erhalten Sie im Internet beim Anbieter Telekom und beim Entertain Angebot der Telekom.

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