den vier Netzbetreibern einer der Gründungsunterzeichner dieses
Verhaltenskodex.
Als Treuhänder überwacht Prof. Dr. Jo Groebel, Direktor des Deutschen
Digitalen Instituts in Berlin, die Einhaltung der freiwilligen
Selbstverpflichtung. Er überprüft die Angebote der teilnehmenden Unternehmen
und streicht Unternehmen, die den Kodex nicht einhalten, aus der Liste der
Parteien.
Für alle Premium-Services haben die Unternehmen im Verhaltenskodex
einheitliche Grundregeln eingeführt. Es steht den Unternehmen frei, darüber
hinausgehende Anforderungen an Mehrwertdienste aufzustellen. Die Regeln sorgen
für Kostentransparenz, vereinheitlichen die Bestellung und Kündigung von
Abonnements und weisen den Kunden darauf hin, wenn die Kosten für ein Abo
einen bestimmten Wert überschritten haben.
Unter anderem verpflichten sich die Teilnehmer zur Einhaltung der folgenden Regeln:
• Handshake-Verfahren für Abo-Services: Nach der Anforderung eines
Abonnements wird der Kunde durch eine SMS aufgefordert, den Vertragsabschluss
zu bestätigen. Diese SMS enthält Angaben zum Preis und zum Anbieter. Erst mit
der Bestätigung kommt ein Vertrag zustande.
• Einheitliche Key-Words für SMS-/MMS-Abos: Dienste können einheitlich
gestartet und beendet werden. Beispielsweise startet ein Kunde mit START, GO,
JA und OK einen Abo-Dienst, mit STOP beendet er ihn wieder.
• Welcome SMS/MMS für Chat-Dienste: Anbieter von Chat-Diensten verpflichten
sich, eine Welcome-Nachricht zu verschicken, die den Namen des
Inhalteanbieters, eine Leistungsbeschreibung sowie den Preis einer SMS oder
MMS enthält. Nutzt ein Kunde den Chat sieben Tage lang nicht, muss der
Anbieter erneut eine Welcome-Nachricht verschicken.
• Preistransparenz: Beim Angebot von Premium-SMS/MMS wird der Preis für die
Leistung bis auf zwei Stellen nach dem Komma genau angegeben, ein Hinweis auf
gegebenenfalls anfallende Transportkosten ist aufzunehmen und der Preis ist in
unmittelbarer Nähe zur Kurzwahlnummer deutlich erkennbar anzugeben.
• Leistungskündigung: Der Mobilfunkkunde kann ein Abonnement jederzeit
kündigen. Die Kündigung wird bei eventbasierten Abonnements sofort und bei
Budgetabonnements zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums wirksam.
• Kostenkontrolle: Anbieter von Premium-SMS-/MMS-Diensten informieren über
eine Bill-Warning-SMS, wenn innerhalb eines Kalendermonats bei Einzel- oder
Chat-Diensten ein Betrag von über 50 Euro pro Dienst oder pro Inhalteanbieter
und Rufnummer des Endkunden erreicht wird.
Bis spätestens 1. Oktober 2006 müssen die Unterzeichner diese Regeln umgesetzt
haben.
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