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01059 Gmbh: Ausländische Mobilfunkziele im ungünstigen 5 Minuten Takt

• 15.10.05 Der Call-by-Call Anbieter 01059 GmbH rechnet nun seine ausländischen Mobilfunkziele im ungünstigen 5 Minutentakt ab. Zuvor wurde eine bessere Taktung von einer Minute durchgeführt.

Da wir allerdings keine schlechtere Taktung, als den Minutentakt, bei den ausländischen

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Mobilfunkzielen im Vergleich zulassen, sind daher die Tarife für Mobilfunkziele von 01059 GmbH nun nicht mehr aufgelistet, da es genügend entsprechende alternative Anbieter gibt.

Einen kostenlosen, aktuellen 24 Stunden Tarifvergleich für Auslandstarife können Sie wie immer über unseren telefontarifrechner.de machen.


EU geht gegen Mitgliedstaaten wegen EU-Telekom Rechtsverletzung vor

• 14.10.05 Belgien, die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Luxemburg, Malta, Polen und Slowenien sind Gegenstand einer erneuten Serie von Vertragsverletzungsverfahren, welche die Europäische Kommission heute eingeleitet hat, um die korrekte Umsetzung des EU-Telekom-Rechts durchzusetzen.

Die Europäische Kommission hat deshalb förmliche Aufforderungsschreiben an sieben der genannten Mitgliedstaaten gerichtet, weil diese es bisher versäumt haben, ihr die Ergebnisse der Marktuntersuchungen zu übermitteln, die der EU-Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation vorschreibt. Mit Hilfe der Marktuntersuchungen soll erreicht werden, dass die Regulierung mit den sich schnell verändernden Märkten Schritt hält und nur solange eingegriffen wird, wie kein ausreichender Wettbewerb herrscht. Derartige Verpflichtungen dürfen nur marktbeherrschenden Unternehmen auferlegt werden.

Die Verschickung eines förmlichen Aufforderungsschreiben ist die erste Etappe des Vertragsverletzungsverfahrens gemäß Artikel 226 EG-Vertrag (Verstoß eines Mitgliedstaats gegen eine Verpflichtung). Die betreffenden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken der Kommission einzugehen. Weitere Vertragsverletzungsverfahren wurden eingeleitet gegen Estland wegen rechtlicher Mängel bei der Definition der Märkte und in den Übergangsvorschriften sowie gegen Zypern und Slowenien, weil dort die Unabhängigkeit der nationalen Telekom-Regulierungsbehörde noch nicht im Einklang mit den Anforderungen des EU-Rechts gewährleistet ist. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta ist wegen der noch immer nicht verwirklichten Übertragbarkeit der Rufnummern nun in die nächste Phase gegangen.


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