AI Act ab 2. August: Diese neuen KI-Pflichten gelten
• 31.07.26 Ab Sonntag, dem 2. August 2026, gelten zentrale Transparenzpflichten des europäischen AI Acts.. Unternehmen müssen Nutzer unter anderem auf KI-Chatbots hinweisen und bestimmte künstlich erzeugte Inhalte kennzeichnen. Wer die Vorgaben missachtet, muss mit Kontrollen und möglichen Bußgeldern rechnen. Bei der praktischen Umsetzung sind allerdings noch einige Fragen offen.
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Chatbots, Deepfakes und KI-Texte müssen erkennbar werden
Der europäische AI Act erreicht am 2. August 2026 seine nächste Stufe. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung werden zahlreiche Vorschriften anwendbar, die künstliche Intelligenz im Alltag besser erkennbar machen sollen.
Im Mittelpunkt stehen die AI Act Transparenzpflichten. Nutzer sollen erkennen können, ob sie mit einer Maschine sprechen oder ob Bilder, Videos, Audiodateien und bestimmte Texte durch künstliche Intelligenz erzeugt oder verändert wurden.
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AI Act ab 2. August: Diese neuen KI-Pflichten gelten -Bild: © Tarifrechner.de |
Mit einem kleinen Hinweis neben dem Chatfenster oder unter einem Bild ist es nicht immer getan. Anbieter müssen technische Markierungen ermöglichen, Betreiber bestimmte Inhalte sichtbar offenlegen. Unternehmen müssen außerdem prüfen, welche Rolle sie beim Einsatz eines KI-Systems haben.
Die Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 sollen diese Einordnung erleichtern. Sie wurden allerdings erst kurz vor dem Start der neuen Regeln veröffentlicht. Wirtschaftsverbände kritisieren daher, dass Unternehmen wenig Zeit für die konkrete Umsetzung geblieben sei.
AI Act 2026: Die neuen Regeln im schnellen Überblick
Die Vorgaben betreffen nicht jede KI-Anwendung auf dieselbe Weise. Maßgeblich sind die Funktion des Systems, die Art des Inhalts und die Frage, ob ein Unternehmen als Anbieter oder als Betreiber auftritt.
| KI-Anwendung | Neue Pflicht | Wer handeln muss |
|---|---|---|
| KI-Chatbots | Nutzer müssen grundsätzlich erkennen, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. | Vor allem Anbieter interaktiver KI-Systeme |
| Generative KI-Inhalte | Erzeugte oder manipulierte Inhalte müssen technisch und maschinenlesbar erkennbar sein. | Anbieter generativer KI-Systeme |
| Deepfakes | Künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos und Audios müssen offengelegt werden. | Betreiber beziehungsweise Verwender |
| KI-Texte zu öffentlichen Themen | Bestimmte Texte müssen als künstlich erzeugt oder manipuliert kenntlich gemacht werden. | Veröffentlicher und Betreiber |
| Emotionserkennung | Betroffene Personen müssen über den Einsatz des Systems informiert werden. | Betreiber des KI-Systems |
| Biometrische Kategorisierung | Betroffene müssen über die automatische Einordnung informiert werden. | Betreiber des KI-Systems |
Die Tabelle gibt einen ersten Überblick, ersetzt aber keine Prüfung des jeweiligen Einsatzfalls. Der AI Act enthält Ausnahmen und unterscheidet genau zwischen dem Anbieter eines Systems und dem Unternehmen, das dieses System im eigenen Betrieb verwendet.
Chatbot Kennzeichnungspflicht: Nutzer müssen wissen, wer antwortet
Bei der Chatbot Kennzeichnungspflicht geht es um eine klare Information: Ein Mensch soll erkennen können, ob auf der anderen Seite ein Mitarbeiter sitzt oder eine Maschine antwortet.
Das betrifft etwa KI-Assistenten im Kundenservice, automatisierte Beratungsfenster auf Webseiten und Sprachsysteme am Telefon. Ein Unternehmen darf nicht den Eindruck eines menschlichen Gesprächspartners erwecken, wenn tatsächlich eine KI die Unterhaltung führt.
Der Hinweis muss klar und rechtzeitig erfolgen. Ein versteckter Satz in den allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfte dafür kaum genügen. Nutzer sollen die Information spätestens dann erhalten, wenn sie mit dem System in Kontakt kommen.
Wann kein zusätzlicher Hinweis nötig sein kann
Eine Kennzeichnung kann entbehrlich sein, wenn für einen durchschnittlich informierten Nutzer offensichtlich ist, dass er mit einer KI spricht. Bei einem deutlich als KI-Assistent bezeichneten Chatfenster kann das zutreffen. Unternehmen sollten diese Ausnahme trotzdem nicht zu großzügig auslegen.
Für Verbraucher schafft die Regel Klarheit. Gerade bei Supportanfragen, Vertragsentscheidungen oder sensiblen persönlichen Angaben ist es relevant, ob ein Mensch oder ein automatisiertes System antwortet.
KI-Inhalte kennzeichnen: Technik und sichtbarer Hinweis sind nicht dasselbe
Die Pflicht, KI-Inhalte zu kennzeichnen, hat zwei Ebenen. Anbieter generativer Systeme müssen ihre Ausgaben technisch erkennbar machen. Unternehmen und andere Betreiber müssen bestimmte Inhalte zusätzlich für Menschen sichtbar offenlegen.
Die technische Markierung soll maschinenlesbar sein. Plattformen, Prüfwerkzeuge und andere Systeme sollen dadurch feststellen können, ob eine Datei künstlich erzeugt oder verändert wurde. Dafür kommen beispielsweise Metadaten, digitale Herkunftsnachweise oder andere robuste Kennzeichnungen infrage.
Für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, sieht die Regelung bei der technischen Markierung eine begrenzte Übergangsfrist vor. Nach Angaben der EU-Kommission reicht sie bis zum 2. Dezember 2026. Für sämtliche Transparenzpflichten gilt diese Frist jedoch nicht.
Die Pflicht trifft nicht jeden Nutzer eines KI-Werkzeugs
Wer privat ein KI-Bild erstellt, muss deshalb nicht automatisch jede Datei mit einem großen Warnhinweis versehen. Der AI Act richtet sich in diesem Bereich vor allem an Anbieter und professionelle Betreiber von KI-Systemen.
Für Unternehmen bleibt die Abgrenzung wichtig. Eine Marketingabteilung, eine Redaktion oder ein Plattformbetreiber kann je nach Einsatz selbst zum verantwortlichen Betreiber werden. Dann genügt es nicht, allein auf die technischen Funktionen des KI-Anbieters zu verweisen.
Deepfake Kennzeichnungspflicht für Bilder, Videos und Audios
Bei der Deepfake Kennzeichnungspflicht ist die Lage vergleichsweise eindeutig. Wer mit einem KI-System realistisch wirkende Bilder, Videoaufnahmen oder Stimmen erzeugt beziehungsweise verändert, muss den künstlichen Ursprung grundsätzlich offenlegen.
Darunter können gefälschte Aussagen bekannter Personen, nachgeahmte Stimmen, manipulierte Nachrichtenvideos oder täuschend echte Bilder eines Ereignisses fallen, das nie stattgefunden hat.
Die Offenlegung muss für Menschen wahrnehmbar sein. Eine ausschließlich unsichtbare Information in den Metadaten genügt bei einem veröffentlichten Deepfake daher nicht. Der Hinweis sollte dort stehen, wo Nutzer den Inhalt sehen oder hören.
Kunst und Satire bleiben möglich
Der AI Act verbietet Deepfakes nicht grundsätzlich. Für künstlerische, kreative, satirische und fiktionale Werke gelten besondere Regeln. Eine Kennzeichnung kann dort so erfolgen, dass sie den Charakter des Werkes nicht unnötig beeinträchtigt.
KI-Kunst bleibt damit erlaubt. Die Vorgaben sollen vor allem verhindern, dass künstlich erzeugte Inhalte ohne erkennbaren Kontext als echt erscheinen.
Welche Regeln für KI-generierte Texte gelten
Nicht jeder mit künstlicher Intelligenz geschriebene Text braucht automatisch ein KI-Etikett. Die Offenlegungspflicht betrifft vor allem Inhalte, die veröffentlicht werden, um die Allgemeinheit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren.
Dazu können politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Beiträge gehören. Die Vorschrift soll verhindern, dass massenhaft automatisch erzeugte Inhalte wie unabhängig recherchierte Informationen erscheinen.
Eine wichtige Ausnahme gilt, wenn der Text einer menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Für professionell arbeitende Redaktionen ist diese Regel besonders relevant.
Eine flüchtige Kontrolle dürfte dafür allerdings nicht genügen. Wer sich auf redaktionelle Verantwortung beruft, sollte festlegen können, wer Inhalte prüft, korrigiert und zur Veröffentlichung freigibt.
Emotionserkennung und biometrische Einordnung werden transparenter
Weitere Informationspflichten gelten für Systeme, die Emotionen erkennen oder Menschen anhand biometrischer Merkmale bestimmten Kategorien zuordnen.
Eine Software könnte beispielsweise versuchen, aus Gesichtsausdruck, Stimme oder Körperhaltung auf den emotionalen Zustand einer Person zu schließen. Andere Systeme ordnen Menschen anhand körperlicher oder physiologischer Merkmale ein.
Betroffene Personen müssen über einen solchen Einsatz informiert werden. Zusätzlich gelten andere Vorschriften, insbesondere das Datenschutzrecht. Der AI Act ersetzt die Datenschutz-Grundverordnung nicht.
Wie eng KI-Regulierung und Datenschutz zusammenhängen, zeigt auch der Hintergrundbericht zu den Auswirkungen der DSGVO auf KI-Systeme. Unternehmen müssen daher häufig mehrere Rechtsbereiche gleichzeitig beachten.
AI Act Pflichten für Unternehmen: Was jetzt geprüft werden sollte
Für viele Betriebe beginnt die Arbeit nicht erst bei der sichtbaren Kennzeichnung. Zuerst muss bekannt sein, wo im Unternehmen überhaupt künstliche Intelligenz eingesetzt wird.
Checkliste für die praktische Vorbereitung
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KI-Systeme erfassen: Unternehmen sollten
dokumentieren, welche Chatbots, Textgeneratoren, Bildwerkzeuge und
Analysesysteme eingesetzt werden.
• Rollen klären: Es muss feststehen, ob das Unternehmen Anbieter, Betreiber oder lediglich Nutzer eines Dienstes ist.
• Hinweise kontrollieren: Chatbots und Sprachassistenten benötigen eine klar sichtbare beziehungsweise hörbare Information.
• Inhalte prüfen: Bei Bildern, Videos, Audios und Texten ist zu klären, ob eine Offenlegungspflicht besteht.
• Technische Markierungen erhalten: Metadaten oder Herkunftsnachweise sollten beim Export und bei der Weiterverarbeitung nicht unbeabsichtigt entfernt werden.
• Redaktionelle Verantwortung festlegen: Menschliche Prüfung und Freigabe sollten nachvollziehbar organisiert sein.
• Beschäftigte schulen: Mitarbeiter müssen wissen, wann KI-Inhalte verwendet und wie sie gekennzeichnet werden.
• Verträge kontrollieren: Vereinbarungen mit KI-Anbietern sollten Angaben zu Kennzeichnungen, Dokumentation und Verantwortlichkeiten enthalten.
Ein früherer Beitrag von Telefontarifrechner.de erklärt, welche AI-Act-Regeln bereits seit Februar 2025 gelten. Dazu gehören unter anderem Verbote bestimmter KI-Praktiken und Anforderungen an die KI-Kompetenz von Mitarbeitern.
AI Act Bußgelder: Verstöße können teuer werden
Die neuen Transparenzregeln sind verbindlich. Zuständige Behörden können die Einhaltung kontrollieren und Verstöße sanktionieren.
Die konkrete Höhe eines Bußgeldes hängt von der verletzten Vorschrift, der Schwere des Verstoßes, der Unternehmensgröße und weiteren Umständen ab. Der AI Act sieht für verschiedene Arten von Verstößen unterschiedliche Höchstgrenzen vor.
Unternehmen sollten deshalb nicht mit einer einzelnen pauschalen Bußgeldsumme rechnen. Wichtiger ist eine nachvollziehbare Umsetzung. Wer dokumentieren kann, dass Systeme erfasst, Zuständigkeiten geklärt und Kennzeichnungen geprüft wurden, kann Rückfragen der Aufsicht besser beantworten.
Der vollständige Rechtsrahmen steht in der EU-Verordnung 2024/1689 zum AI Act. Für die Transparenzpflichten ist insbesondere Artikel 50 maßgeblich.
Warum trotz Leitlinien noch Fragen offenbleiben
Die Europäische Kommission hat kurz vor dem Stichtag Leitlinien und praktische Hilfen veröffentlicht. Viele Grundfragen sind damit klarer. Sämtliche Grenzfälle lassen sich damit allerdings nicht lösen.
Offen sind etwa Details zur Reichweite redaktioneller Ausnahmen, zu technischen Standards für maschinenlesbare Markierungen oder zur Rollenverteilung zwischen KI-Anbieter, Plattform und veröffentlichendem Unternehmen.
Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst kritisiert deshalb, dass die zweijährige Übergangszeit Unternehmen faktisch nur begrenzt geholfen habe. Zentrale Auslegungshilfen seien erst kurz vor dem Anwendungsbeginn verfügbar gewesen. Der Verband fordert von den Aufsichtsbehörden pragmatische Unterstützung, eine verhältnismäßige Durchsetzung und ein abgestimmtes Vorgehen innerhalb Europas.
Am Stichtag ändert diese Kritik nichts. Die ersten Monate dürften deshalb auch für Behörden und Unternehmen eine Phase sein, in der sich die praktische Auslegung erst einspielen muss. Auf vollständige Rechtssicherheit zu warten, wäre für betroffene Betriebe dennoch riskant.
Fazit: Der AI Act macht künstliche Inhalte sichtbarer
Ab dem 2. August 2026 wird der EU AI Act für viele Unternehmen konkret. Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben. Anbieter generativer Systeme müssen künstlich erzeugte Inhalte technisch markierbar machen. Deepfakes und bestimmte KI-Texte benötigen sichtbare Hinweise.
Verbraucher können damit eher erkennen, ob ein Gespräch, ein Bild oder eine Nachricht von einem Menschen stammt oder maschinell erzeugt wurde.
Für Unternehmen ist die Umsetzung aufwendiger. Ein pauschaler Hinweis wie "mit KI erstellt" reicht nicht in jedem Fall aus. Verantwortlichkeiten, technische Kennzeichnungen, redaktionelle Abläufe und Ausnahmen müssen zum jeweiligen Einsatz passen.
Unternehmen sollten deshalb zuerst klären, wo sie KI einsetzen, wer dafür verantwortlich ist und welche Information der Nutzer erhalten muss. Ohne diese Bestandsaufnahme bleibt selbst die beste Kennzeichnung Stückwerk.
FAQ zum AI Act ab August 2026
Welche AI-Act-Regeln gelten ab dem 2. August 2026?
Ab dem 2. August 2026 gelten unter anderem Transparenzpflichten für KI-Chatbots, generative KI-Systeme, Deepfakes, bestimmte KI-Texte sowie Systeme zur Emotionserkennung und biometrischen Kategorisierung.
Müssen alle KI-generierten Texte gekennzeichnet werden?
Nein. Die sichtbare Offenlegungspflicht betrifft vor allem KI-generierte oder manipulierte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen. Für menschlich geprüfte Texte mit klarer redaktioneller Verantwortung besteht eine wichtige Ausnahme.
Wie müssen Deepfakes gekennzeichnet werden?
Deepfakes müssen grundsätzlich so offengelegt werden, dass Menschen erkennen können, dass ein Bild, Video oder eine Audiodatei künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Eine ausschließlich unsichtbare technische Markierung genügt dafür in der Regel nicht.
Drohen bei Verstößen gegen den AI Act Bußgelder?
Ja. Zuständige Behörden können die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren und Verstöße sanktionieren. Die mögliche Höhe hängt von der betroffenen Vorschrift, der Schwere des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls ab.
Quellen und redaktionelle Einordnung
Grundlage des Artikels sind die Verordnung über künstliche Intelligenz der Europäischen Union, die aktuellen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 sowie die im Ausgangstext wiedergegebene Stellungnahme des Digitalverbands Bitkom. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
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