Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verschenkt Zugänge zu Anonymisierungsdiensten
• 22.01.09 Das Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist seit Januar gültig, und dabei wird zum Beispiel aufgezeichnet wann das Internet genutzt wurde, oder wann E-Mails verschickt wurden.Um eine Aufdeckung der eigenen Internetnutzung zu verhindern, empfiehlt der
|
|
Dazu gibt es nun auf der Homepage www.vorratsdatenspeicherung.de einen Vergleichstest von 17 internationalen Anonymisierungsdiensten. Im Rahmen einer Sonderaktion verschenkt der Arbeitskreis dort außerdem 64 Zugänge zu kommerziellen Anonymisierungsdiensten im Wert von über 3.000 Euro.
Der Einsatz von Anonymisierungsdiensten ist in Deutschland legal. Die strengen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gelten nicht für die Identifizierung von Internetnutzern, erklärt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |

