BGH verwirft Beschwerden gegen die Verschmelzung von T-Online und Dt.Telekom
• 02.06.06 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im so genannten Freigabeverfahren zur Verschmelzung erhobenen Rechtsbeschwerden gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als unzulässig verworfen.Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass die von einigen
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Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, Kai-Uwe Ricke begrüßte die Entscheidung des BGH: "Ich freue mich, dass wir mit dieser Gerichtsentscheidung einen wesentlichen Schritt weiter gekommen sind".
Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam werden.
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