Bei Auslandsfahrten im Auto Hände weg vom Telefon
• 27.02.2002 Fast überall in Europa ist heute für Autofahrer die Benutzung von Handys während der Fahrt tabu. Wer dennoch mit dem Mobiltelefon am Ohr erwischt wird, darf mit saftigen Strafen rechnen. Eine ADAC-Übersicht zeigt die aktuellen Bußgelder in 22 Reiseländern. Aber auch in Ländern ohne Handy-Verbot drohen erheblichen
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In Deutschland beträgt seit Januar das offizielle Verwarnungsgeld 30 Euro Nur wenige Länder haben wie Deutschland oder Dänemark in Bußgeldkatalogen und -tabellen die Strafen genau festgelegt. Sonst gelten lediglich Ober- und Untergrenzen (zum Beispiel Italien, Frankreich, Spanien, Österreich). Auch in der Türkei gibt es ein Handy-Verbot am Lenkrad, genaue Bußgeldbeträge werden allerdings nicht veröffentlicht.
Von Land zu Land können die Spielregeln sehr unterschiedlich sein. Meistens darf nur mit einer Freisprechanlage "mobilgefunkt" werden, auch portable Freisprecheinrichtungen (Headsets) sind unter bestimmten Voraussetzungen mancherorts erlaubt. Voraussichtlich in den nächsten Monaten wird in den Niederlanden ein offizielles Verbot eingeführt. In Schweden, Finnland, Großbritannien und Irland existiert noch keine spezielle Verbotsregelung. Wegen der großen Vielzahl nationaler Bestimmungen sollten sich Auslandsreisende beim ADAC auf jeden Fall rechtzeitig vor der Abfahrt über die geltenden Regeln informieren.
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