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Bundesnetzagentur gewinnt Eilentscheidung zu Schaltverteilern

• 17.11.09 Das Verwaltungsgericht Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sog. Schaltverteiler gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der Bundesnetzagentur hatte die Telekom eine einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der
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nunmehr abgelehnt wurde.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, begrüßte die Entscheidung des VG Köln. Die Deutsche Telekom muss die Schaltverteiler-Entscheidung der Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzen.

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung bekannt gegeben, die Wettbewerbern der Telekom eine einfachere Erschließung und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen soll. Danach sollten Wettbewerber den Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. "letzte Meile", auch an einem Schaltverteiler gewähren. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit hoher Bandbreite erst möglich wird.

Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwendigen Tiefbauarbeiten.

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