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Bundesnetzagentur kritisiert Vectoring Verträge der Telekom

• 28.02.14 Die Vectoring Verträge der Telekom sind der Bundesnetzagentur ein Dorn im Auge. Daher macht die Bundesnetzagentur eigene Vorgaben. Damit werden die Rahmenbedingungen für den Einsatz der Vectoring-Technologie im Netz der Telekom Deutschland GmbH weiter konkretisiert.

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Die Bundesnetzagentur hat bei der Prüfung der Telekom Vectoring Verträge einige Punkte kritisiert und nun auf Änderungen nach ihren Vorgaben gepocht. Nur so tragen sie den rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes hinreichend Rechnung, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die vorgegebenen Änderungen betreffen insbesondere das von der Telekom nach Maßgabe und unter Aufsicht der Bundesnetzagentur zu führende Vectoring-Register, die sog. Vectoring-Liste. Damit soll allen Anbietern Rechtssicherheit und Chancengleichheit für den Einsatz von Vectoring gegeben werden. Die Telekom muss in dem Mustervertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung verbindliche Regelungen zum Schutz der in der Vectoring-Liste enthaltenen Erschließungspläne ihrer Wettbewerber aufnehmen, damit die eigene Netzplanung und der eigene Endkundenvertrieb nicht darauf zugreifen können.

Weitere Anpassungen betreffen die konkreten Sanktionen bei missbräuchlichen Reservierungen von Kabelverzweigern und beim Nicht-Ausbau zuvor reservierter Kabelverzweigern mit Vectoring sowie die Ausgestaltung eines alternativen Bitstrom-Produktes, das die Telekom Wettbewerbern als Ersatz für die beim Vectoring-Einsatz nicht mehr verfügbare KVz-TAL anbieten muss.

Die Telekom hatte Ende 2012 bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur Teilnehmeranschlussleitung an den Kabelverzweigern einzuschränken, um ab dem Sommer 2014 Vectoring in ihrem Netz einsetzen zu können. Allerdings muss die Telekom ihren Wettbewerbern auch künftig grundsätzlich den Zugang am Kabelverzweiger gewähren.

Durch Vectoring können Haushalte Übertragungsraten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde im Download erreichen. Beim Vectoring wird die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels reduziert. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am Kabelverzweiger möglich. Beim Hochladen der Daten bietet Vectoring bis zu 40 Megabit pro Sekunde an und damit deutlich mehr Bandbreite als die Kabelnetzbetreiber. Daher befürchteten vor allem die Kabelnetz- und Glasfasernetz-Betreiber einen Nachteil beim Kunden im Wettbewerb, da die eigene Technologie hier langsamere Datenraten hat


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