Bundesnetzagentur mit neuen Frequenzen für breitbandige Internet-Zugänge
• 30.08.07 Die Bundesnetzagentur hat jetzt eine Verfügung bekannt gegeben, mit der zusätzliche Frequenzen im Frequenzbereich 5.755 MHz - 5.875 MHz für Broadband Fixed Wireless Access (BFWA) zugeteilt werden. BFWA steht für breitbandige, ortsfeste Funkstrecken, mit denen z. B. von einem Netzknoten ausgehend Verbindungen mit dem Internet für andere Teilnehmer realisiert|
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Um eine nachhaltige und effiziente Frequenznutzung zu gewährleisten, dürfen die Frequenzen nur in Verbindung mit gewerblichen Angeboten für öffentliche Netzzugänge genutzt werden, nicht aber für private oder firmeninterne Zwecke. Die Anbieter unterliegen lediglich einer Meldepflicht gemäß § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Eines förmlichen Antrags und einer Genehmigung bedarf es nicht. Somit fallen für die Betreiber auch keine Verwaltungsgebühren an.
Eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetzugängen konnte von den Marktteilnehmern bis heute nicht erreicht werden. Insbesondere in ländlichen Gebieten ist diese für alle Kreise der Bevölkerung sowie für Industrie, Gewerbe und Handel zukunftsweisende Technologie häufig noch nicht verfügbar.
Mit den nunmehr bereitgestellten Frequenzen lassen sich somit die bestehenden Angebote, z. B. DSL und WIMAX, sinnvoll ergänzen.
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