Bundesnetzagentur prüft Einhaltung des Roaming-Abkommens
• 29.06.07 Die Bundesnetzagentur kontrolliert in Deutschland, ob das zum 30. Juni 2007 neue Roaming-Verordnung für öffentliche Mobilfunknetze in der EU auch von den Mobilfunk- und Service-Providern eingehalten wird.Diese neue Roaming-Verordnung ist heute im Amtsblatt der EG veröffentlicht
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Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, appellierte sowohl an die Mobilfunkunternehmen als auch an die Verbraucher, die neuen Regeln rasch umzusetzen bzw. die Vorteile zu nutzen.
Die Verordnung sieht eine Preisobergrenze für Endkundenpreise ("Eurotarif") vor. Auch auf Vorleistungsebene werden Preisobergrenzen festgelegt, diese betreffen die Entgelte der Anbieter untereinander. Die Preisobergrenzen für dieses Jahr lauten bei ausgehenden Anrufe 49 Ct/Min, und bei eingehenden Anrufen 24 Ct/Min. Bei den genannten Tarifen kommt dann die jeweilige Mehrwersteuer des Landes hinzu, in welchem man sich als Auslandskunde gerade befindet.
Die Verordnung sieht eine Umsetzung in mehreren Schritten vor. Als erstes soll jeder Kunde individuell und leicht verständlich von seinem Anbieter über den neuen Eurotarif informiert und erhält innerhalb eines Monats, d. h. bis 30. Juli 2007, ein Angebot hierüber.
Er hat längstens zwei Monate Zeit, sich für den Eurotarif zu entscheiden. Nach Eingang des Auftrags beim Anbieter wird der Kunde innerhalb eines Monats auf diesen Tarif umgestellt. Die Umstellung sollte unkompliziert erfolgen. Sofern ein Kunde nicht reagiert, wird er automatisch am Ende der zweimonatigen Entscheidungsfrist umgestellt. So sollten spätestens ab Oktober 2007 alle Kunden in den Genuss des Eurotarifs von höchstens 0,49 Euro (ohne Mehrwertsteuer) für abgehende und 0,24 Euro (ohne Mehrwertsteuer) für angenommene Gespräche kommen.
Kunden, die sich vor dem 30. Juni 2007 für ein spezielles Roamingangebot ihres Anbieters entschieden hatten, können ebenfalls den Eurotarif wählen, müssen dies aber ausdrücklich ihrem Anbieter mitteilen, d. h. sie werden nicht automatisch umgestellt. Diese Kunden sollten von ihrem Anbieter darüber informiert werden, dass sie einen solchen besonderen Tarif haben, so dass sie sich dann bewusst für den Eurotarif entscheiden können, wenn dieser für sie günstiger ist.
Den Anbietern obliegt ferner eine Reihe von Transparenzverpflichtungen gegenüber ihren Kunden. Insbesondere werden ab 30. September 2007 alle Kunden bei Grenzübertritt eine Information über die Höchstentgelte für Telefonate erhalten. Außerdem müssen die Anbieter eine kostenfreie Hotline einrichten, bei der sich die Kunden zusätzlich informieren können.
Bei Anfragen und Beschwerden können sich die Kunden zunächst an ihren Anbieter und in der Folge an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.
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