Bundesnetzagentur senkt Tarife für Handygespräche um 10 Prozent
• 30.11.07 Die Bundesnetzagentur hat den deutschen Mobilfunknetzbetreibern T-Mobile Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH, E-Plus Mobilfunk GmbH & Co KG und O2 (Germany) GmbH & Co OHG in vier heute bekannt gegebenen Entscheidungen jeweils neue Terminierungsentgelte ab dem 1. Dezember 2007 genehmigt.
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Während die Bundesnetzagentur diese Entgelte bei der erstmaligen Genehmigung im vergangenen Jahr noch alleine auf der Basis eines internationalen Tarifvergleichs festlegen musste, weil alle vier Unternehmen keine aussagekräftigen Kostennachweise vorgelegt hatten, konnten die jetzt genehmigten Entgelte erstmals auf der Basis vorgelegter Kostenunterlagen ermittelt bzw. daraus abgeleitet werden.
Neben den Netzkosten sind bei der Kalkulation der Terminierungsentgelte auch die Kosten der UMTS-Lizenz auf der Basis einer aktuellen Wertermittlung berücksichtigt worden. Auch in anderen europäischen Ländern, in denen ursprünglich hohe Auktionspreise erzielt worden waren, wie etwa in Großbritannien, sind UMTS-Lizenzkosten bei der Festlegung der Mobilfunkterminierungsentgelte berücksichtigt worden. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten zur Bestimmung des für den Mobilfunkbereich maßgeblichen Kapitalzinssatzes eingeholt.
Die Tarifspreizung zwischen den Entgelten für die Terminierung in den D-Netzen und den E-Netzen ist gegenüber den Entscheidungen vom vergangenen Jahr leicht reduziert worden. Damit hat die Bundesnetzagentur zwar einerseits anerkannt, dass die Skaleneffekte der E-Netzbetreiber infolge ihrer Erstausstattung mit 1800er-MHz-Mobilfunkfrequenzen und ihres späteren Markteintritts sowie den geringeren Marktanteilen im Verhältnis zu den beiden D-Netzbetreibern noch etwas ungünstiger sind, andererseits aber auch berücksichtigt, dass sich diese Nachteile mit fortschreitender Zeit verringern.
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