Bundesnetzagentur: Frequenzzuteilungsverfahren für funkgestützte Internetzugänge
• 21.12.05 Die Bundesnetzagentur hat heute das Zuteilungsverfahren für breitbandige drahtlose Verteilsysteme im Rahmen des sog. Broadband Wireless Access (BWA) eröffnet. Es stehen Frequenzen im Bereich 3.400 bis 3.600 MHz zur Verfügung. Darüber hinaus sind in einigen Regionen Frequenzen im Bereich 3.600 bis 3.800 MHz verfügbar. Die Frequenzen werden in erster Linie für die|
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Mit dem Registrierverfahren verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel einer möglichst bedarfsgerechten Frequenzzuteilung. Nur wer wirklich Bereiche erschließen will und konkrete Planungen vorlegt, erhält die Zuteilung. Längerfristige Blockaden des knappen Frequenzspektrums sollen damit vermieden werden, erläuterte der Präsident der Bundesnetzagentur Kurth.
Lassen sich die Zuteilungswünsche in einer Region nicht realisieren, wird den Marktteilnehmern vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens Gelegenheit gegeben, selbst funkverträgliche Lösungen herbeizuführen. Vor einer amtlichen Entscheidung besteht die Möglichkeit, z. B. durch räumliche oder frequenztechnische Maßnahmen, eine Entkopplung der Frequenznutzungen zu vereinbaren und so Frequenzknappheit zu vermeiden.
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