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Bundesnetzagentur: Telekom muss Schadensersatz für verspätete Überlassung der Leitungen zahlen

• 21.12.07 Die Mitkonkurrenten der dt. Telekom haben in den vergangen Monaten über erheblich Behinderungen bei der zur Verfügungstellung der Teilnehmeranschlussleitungen geklagt. Die Bundesnetzagentur hat daher heute, dem 21.Dezember, eine wichtige Entscheidung für die Überlassung der Teilnehmeranschlussleitung verkündet. In dem Standardangebot werden die
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wesentlichen vertraglichen Konditionen festgelegt, zu denen die Deutsche Telekom AG (DTAG) ihren Wettbewerbern den Zugang zur sogenannten "letzten Meile" überlässt.

Bislang war das Angebot der Deutschen Telekom AG so einseitig zu deren Gunsten gestaltet, dass es bei der Bereitstellung der "letzten Meile" für den Wettbewerb zu massiven Verzögerungen kam, ohne dass der Deutschen Telekom hieraus irgendwelche Nachteile entstanden.

Für den Wettbewerb besonders wichtig ist, dass das Angebot Schadensersatzpauschalen für die verspätete Bereitstellung des Kundenanschlusses sowie die Überschreitung von Entstörfristen vorsieht.

"Mit den Regeln zur Schadenspauschalierung hat die Bundesnetzagentur eine wichtige Entscheidung für eine zügige Bereitstellung der Anschlussleitung an die Wettbewerber getroffen, die unmittelbar jedem Kunde zugute kommt" so Breko Bundesverband Breitbandkommunikation Geschäftsführer Rainer Lüddemann.

Die Mengenbegrenzung auf maximal 330.000 Leitungen bundesweit, die die DTAG den Wettbewerbsunternehmen monatlich zur Verfügung stellen muss, hält der Verband jedoch für problematisch. Durch diese Regelung wird die Entwicklung des Wettbewerbs von vornherein gedeckelt. Die zögerliche Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung war in den letzten Wochen wiederholt Gegenstand von massiver Kritik der Wettbewerbsunternehmen. Die Firmen Arcor und Telefonica haben deshalb Missbrauchsanträge bei der Bundesnetzagentur gestellt. Diese Anträge sind durch die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht hinfällig geworden.


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