Bundestrojaner bei Bayern, NRW und Baden-Württemberg im Einsatz
• 12.10.11 Bislang haben sich drei Bundesländer dazu bekannt, den
Bundestrojaner eingesetzt zu haben. Dieses waren Bayern, NRW und Baden-Württemberg.
Dabei wurden dann auch die VoIP Gespräche der Betroffenen abgehört. über die vielen, rechtswidrigen Zusatzfunktionen waren
möglicherweise die Landeskriminalämter nicht informiert. Allerdings kann
dieses auch eine Schutzbehauptung von seiten der Behörden sein.
Als Auftraggeber des Bundestrojaners zeichnet sich hier der Bund ab. Da der
Auftragnehmer hier natürlich nur nach den Vorgaben des Bundes programmiert hat,
sind die Forderungen der Opposition nach sofortigem Rücktritt des
Bundesinnenministers und der Staatssekretäre natürlich gerechtfertigt.
Warum allerdings der Bundestrojaner bei den LKAs der Länder seinen Einsatz
fand, obwohl die Vorgaben des Bundesverfassunggerichtes aus dem Jahr 2008
vorsätzliche verletzt worden sind, ist bislang noch nicht klar. Die
Verantwortung bei jedem Einsatz von solch einer Software liegt bei den Ländern
und kann nicht auf den Bund abgeschoben werden. Ferner wird der Bund
sicherlich ein dickes Handbuch zur Bedienung mit allen Rechtsvorschriften an
die Länder weiter gegeben haben, man kennt ja den Papierkram mit Behörden. Auch war dem Bund als Auftraggeber die Rechtswidrigkeit der Software bekannt und damit das Handeln.
Mittlerweile ist auch in einem Fall klar, wie der Chaos-Computer Club an den
Trojaner kam. Ein ausspionierter Bürger hat über seinen Anwalt den Trojaner an
den Computer-Club weitergereicht. Dabei soll der Zoll in Bayern den Trojaner
auf dem Laptop aufgespielt haben. Dieser Fall ist durch den Anwalt dann auch
gut dokumentiert. Daher sind die Vermutungen, es handelt sich bei der Software
um ein Fake vom Tisch
Das bayerische Landesinnenministeriums räumt sogar ein, bei fünf Einsätzen des Bundestrojaners,
mehrere zehntausende Screenshots aufgenommen zu haben. Das Anfertigen von
Screenshots ist dabei vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 als Rechtswidrig
eingestuft worden. Nur das Abhören von Telefongespräche mittels VoIP wurde
erlaubt. Damit liegt der Sachverhalt klar, dass die Anwender über die vollen
rechtswidrigen Möglichkeiten des Bundestrojaners wußten. Und das bisherige
Abstreiten nur Schutzbehauptungen sind.
Update:
Mittlerweile sind die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und
Brandenburg als weitere Verwender des Bundestrojaners hinzugekommen. Dabei hat
Brandenburg im Rahmen der Amtshilfe einer Bundesbehörde und laut richterlicher Anordnung den Bundestrojaner eingesetzt.
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