Datenschützer erheben Vorwürfe gegen Mobilfunknetzbetreiber --Unzulässige Speicherung von Bewegungsdaten• 07.09.11 Die Mobilfunkanbieter dürfen Daten, welche Sie für
Abrechnungszwecke benötigen, laut dem Bundesverfassungsurteil vom März 2010 bis zu 6 Monate lang
speichern. Nun haben aber die Datenschützer entdeckt, dass auch Daten bis zu 6
Monate lang gespeichert werden, welche nicht für die Abrechnung nötig
sind. Darunter befinden sich Daten über den Standort und wann und wer den Mobilfunkkunde angerufen hat.
Als Grundlage für die Behauptungen der Datenschützer vom AK
Vorratsdatenspeicherung, dient der "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011.
Nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes haben Anbieter für die
Abrechnung nicht erforderliche Daten unverzüglich zu löschen. Tatsächlich aber
protokollieren Telekommunikationsanbieter bis zu sechs Monate lang, von wem
ihre Kunden angerufen wurden, obwohl die Anrufannahme in aller Regel nicht
kostenpflichtig ist. Die Telekom speichert dabei keine Daten, Vodafone bis zu 7
Tage, die anderen Anbieter bis zu 180 Tage.
Zudem zeichnen die Mobilfunk-Netzbetreiber die Position aller Handynutzer
auf. Bis zu sechs Monate lang speichern sie, in welcher Funkzelle in
Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat, angerufen wurde,
SMS versandt oder empfangen hat. Bei O2 sind das 7 bis 182 Tage, bei E-Plus 90
Tage, bei T-Mobile 30 Tage, und bei Vodafone 7 bis 30 Tage. Auch welches Handy
oder Smartphone man nutzt, wird teilweise gespeichert. Nur bei Prepaidkarten
werden dem Dokument der Staatsanwaltschaft bis auf wenige Ausnahmen keine
Verkehrsdaten gespeichert.
Die nun offengelegte Sammelpraxis der deutschen Telekommunikationsbranche ist
skandalös, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. Die illegale Kommunikations- und
Bewegungsdatenspeicherung der deutschen Telekommunikationsbranche bringt
Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil sie
zufällig am falschen Ort waren oder mit der falschen Person telefoniert haben.
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