Anzeige

Datenschützer kritisieren neues Telekommunikationsgesetz mit Missbrauch-Verdachtsregister

• 31.03.11 Bei der Novellierung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) warnen Verbraucherschützer und Bürgerrechtler vor einem neuen Mißbrauch der entstehen könnte. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht hier sogar ein neues Verdachtsregister entstehen. Daher warnt der Arbeitskreis im Zusammenschluss mit den Internetnutzer vor der unveränderten Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

AKTION 500x500
Anzeige
Verdacht besteht in der jetzigen Gesetzesregelung, dass sensibelster Daten über die Telekommunikation in Deutschland ins Ausland auf legale Weise erfolgen kann, teilt der Arbeitskreis mit. Im Ausland wären vertrauliche deutsche Verbindungsdaten dem Zugriff ausländischer Behörden und Geheimdienste ausgesetzt. Die Datenschützer halten auch für inakzeptabel, dass Telekommunikationsunternehmen dem Gesetzentwurf zufolge jeden Anhaltspunkt für rechtswidriges Verhalten am Telefon oder im Internet in einem Missbrauchs-Verdachtsregister aufnehmen sollen.

Nach aktuellen Umfragen glauben sechs von sieben Menschen nicht, dass sie ihre Daten Telefonanbietern noch ohne Sorge vor Missbrauch anvertrauen können. Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer halten diese Sorge vor Datenlecks, Spionage und Datenhandel für berechtigt. Sie fordern von Bundesrat und Bundestag einen deutlich besseren Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch bei Telekommunikationsunternehmen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht es erforderlich, dass die Provider freiwillige, anlassunabhängige Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten nicht erheben dürfen. Solche Datenhalden gingen gegenwärtig sowohl hinsichtlich der protokollierten Informationen wie bezüglich der Datenverwendung weit über die 2010 für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung hinaus, teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit.

Daneben müsse das vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Verbindungsdaten zu verlangen, wieder eingeführt werden. Die Identität des Nutzers einer IP-Adresse oder Telefonnummer dürfe künftig nur noch mit richterlichem Beschluss, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren und nicht für Geheimdienste offengelegt werden.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Spartipp Handytarife:
  • 20 GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 9,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • 1&1 5G Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp 50 GB-Tarife:
  • 50 GB 5G Tarif
  • mtl. 8,99 € statt 14,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 3,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2025 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen