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Datenschützer kritisieren neues Telekommunikationsgesetz mit Missbrauch-Verdachtsregister

• 31.03.11 Bei der Novellierung des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) warnen Verbraucherschützer und Bürgerrechtler vor einem neuen Mißbrauch der entstehen könnte. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht hier sogar ein neues Verdachtsregister entstehen. Daher warnt der Arbeitskreis im Zusammenschluss mit den Internetnutzer vor der unveränderten Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

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Verdacht besteht in der jetzigen Gesetzesregelung, dass sensibelster Daten über die Telekommunikation in Deutschland ins Ausland auf legale Weise erfolgen kann, teilt der Arbeitskreis mit. Im Ausland wären vertrauliche deutsche Verbindungsdaten dem Zugriff ausländischer Behörden und Geheimdienste ausgesetzt. Die Datenschützer halten auch für inakzeptabel, dass Telekommunikationsunternehmen dem Gesetzentwurf zufolge jeden Anhaltspunkt für rechtswidriges Verhalten am Telefon oder im Internet in einem Missbrauchs-Verdachtsregister aufnehmen sollen.

Nach aktuellen Umfragen glauben sechs von sieben Menschen nicht, dass sie ihre Daten Telefonanbietern noch ohne Sorge vor Missbrauch anvertrauen können. Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer halten diese Sorge vor Datenlecks, Spionage und Datenhandel für berechtigt. Sie fordern von Bundesrat und Bundestag einen deutlich besseren Schutz vor Datendiebstahl und Datenmissbrauch bei Telekommunikationsunternehmen.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht es erforderlich, dass die Provider freiwillige, anlassunabhängige Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten nicht erheben dürfen. Solche Datenhalden gingen gegenwärtig sowohl hinsichtlich der protokollierten Informationen wie bezüglich der Datenverwendung weit über die 2010 für verfassungswidrig erklärte Vorratsdatenspeicherung hinaus, teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit.

Daneben müsse das vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Verbindungsdaten zu verlangen, wieder eingeführt werden. Die Identität des Nutzers einer IP-Adresse oder Telefonnummer dürfe künftig nur noch mit richterlichem Beschluss, nur zur Verfolgung schwerer Straftaten oder zur Abwehr schwerer Gefahren und nicht für Geheimdienste offengelegt werden.


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