Die wichtigsten Neuerungen im neuen Jahr bei der Telekommunikation
• 23.12.08 Im neuen Jahr gibt es jede Menge neue gesetzliche Verpflichtungen, die mitunter auch einen starkten Einfluss auf die Grundrechte auf die Verbraucher haben, wie zum Beispiel die neue Vorratsdatenspeicherung bei der Telekommunikation. Der Branchenverband Bitkom liefert dazu einen entsprechenden kurzen Überblick über anfallende Änderungen.
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Auch die Rundfunkgebühren für die Nutzung von Fernsehern, Radios sowie "neuartige Rundfunkempfänger" steigen. Die Gebühr für Fernseher steigt um 95 Cent auf 17,98 Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund 6 Prozent. Die Gebühr für Radios sowie ähnliche Geräte steigt um 24 Cent auf 5,76 Euro (plus 4 Prozent).
Nutzer von älteren, schnurlosen Telefonen müssen sich bald ein neues Gerät zulegen. Betroffen sind Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2. Deren Frequenzbereiche werden ab Januar anderweitig genutzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden. Verbraucher sollten zunächst in die Bedienungsanleitung ihres Telefons schauen, ob sie einen Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz finden. Wer keine Betriebsanleitung mehr besitzt, sollte sich im Internet oder direkt beim Hersteller informieren. Werden die alten Telefone weiter genutzt, drohen hohen Kosten. Stellt die Bundesnetzagentur wiederholten Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen. Hinzu kann ein Bußgeld kommen.
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