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Die wichtigsten Neuerungen im neuen Jahr bei der Telekommunikation

• 23.12.08 Im neuen Jahr gibt es jede Menge neue gesetzliche Verpflichtungen, die mitunter auch einen starkten Einfluss auf die Grundrechte auf die Verbraucher haben, wie zum Beispiel die neue Vorratsdatenspeicherung bei der Telekommunikation. Der Branchenverband Bitkom liefert dazu einen entsprechenden kurzen Überblick über anfallende Änderungen.

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Als wichtigste Änderung ab dem 1.Januar 2009 gilt dabei für den Telefon- und Internet-Kunden die Speicherung der zusätzlichen Kommunikationsdaten von Bürgern und Unternehmen für 6 Monate gespeichert. Dazu zählen die E-Mail-Adressen von Absender und Empfänger beim Versand elektronischer Nachrichten sowie die Protokollierung von IP-Adressen bei der Internutzung. Zudem werden Rufnummern sowie Beginn und Ende von Gesprächen per Internettelefonie erfasst. Seit 2008 werden bereits die Verbindungsdaten von Telefongesprächen im Festnetz und im Mobilfunk aufgezeichnet. Gespeichert wird nicht der Inhalt von E-Mails oder Telefonaten, sondern wann und von wem gemailt oder telefoniert wurde. Die Speicherpflicht betrifft alle Telefongesellschaften und Internetprovider sowie Anbieter von E-Mail-Diensten. Die Daten sollen den Ermittlungsbehörden zur Prävention und Verfolgung von Straftaten dienen. Allerdings ist die so genannte Vorratsdatenspeicherung juristisch hoch umstritten. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird für 2009 erwartet.

Auch die Rundfunkgebühren für die Nutzung von Fernsehern, Radios sowie "neuartige Rundfunkempfänger" steigen. Die Gebühr für Fernseher steigt um 95 Cent auf 17,98 Euro. Das entspricht einer Steigerung von rund 6 Prozent. Die Gebühr für Radios sowie ähnliche Geräte steigt um 24 Cent auf 5,76 Euro (plus 4 Prozent).

Nutzer von älteren, schnurlosen Telefonen müssen sich bald ein neues Gerät zulegen. Betroffen sind Funktelefone der alten Standards CT1+ und CT2. Deren Frequenzbereiche werden ab Januar anderweitig genutzt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen diese Geräte nicht mehr betrieben werden. Verbraucher sollten zunächst in die Bedienungsanleitung ihres Telefons schauen, ob sie einen Hinweis auf CT1+, CT2 oder einen der Frequenzbereiche 885-887, 930-932 oder 864-868 Megahertz finden. Wer keine Betriebsanleitung mehr besitzt, sollte sich im Internet oder direkt beim Hersteller informieren. Werden die alten Telefone weiter genutzt, drohen hohen Kosten. Stellt die Bundesnetzagentur wiederholten Missbrauch fest, muss der Besitzer die Kosten für die Ermittlung der Störungsquelle tragen. Hinzu kann ein Bußgeld kommen.


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