Dt.Telekom, VATM und BREKO einigen sich auf neue Abrechnungsmodalitäten
• 03.08.05 Die im VATM und BREKO zusammengeschlossenen Telekommunikationsunternehmen haben sich nach intensiven Verhandlungen mit der Deutschen Telekom AG erneut auf eine einvernehmliche Vertragsgrundlage bei Fakturierung und Inkasso geeinigt. Sie konkretisiert die bestehende Vertragsgrundlage durch AGB insbesondere hinsichtlich Leistungsumfang und
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Die einheitliche Erreichbarkeit und damit auch Abrechnung von Telefonleistungen besitzt sowohl unter Kundennutzen- als auch Kundenschutzaspekten hohe Relevanz. Mit der Abrechnung von Blocktarifen sowie bestimmten Dienstleistungen innerhalb der im Mehrwertdienste-Missbrauchs-Gesetz definierten Grenzen von 2 Euro/ Minute bzw. 30 Euro Einmal-Entgelt sind diese Dienste nun aus allen Teilnehmernetzen heraus erreichbar.
Über die Netzgrenzen einzelner Anbieter hinweg können somit zum einen Endkunden neue Service-Rufnummern - etwa die Hotline einer Versicherung oder verschiedene Auskunftsdienste - erreichen sowie an verschiedenen Spendenaktionen teilnehmen.
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