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Einfacheres Rundfunkfinanzierungsmodell-- Kontrollintensität der GEZ wird reduziert

• 10.06.10 Der Streit bei den GEZ Gebühren scheint nun mit einer pauschalen Abrechnung bei den Haushalten und Betrieben zu Ende zu gehen. Die Ministerpräsident der Länder erklärten, dass sie sich auf ein einfacheres Rundfunkfinanzierungsmodell geeinigt haben, welches ab dem Jahr 2013 gelten soll. So werde es in Zukunft keine Rundfunkgebühr mehr auf Geräte, sondern ein Rundfunkbeitrag pro Haushalt in
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einer Wohnung und pro Betriebsstätte geben.

Bei der Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich reduziert werden und vor allem auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer geschont werden. Mit dem geräteunabhängigen Rundfunkbeitragsmodell entfallen Doppelbelastungen innerhalb einer gemeinsamen Wohnung, zum Beispiel für Kinder mit eigenem Einkommen, so die Ministerpräsidenten.

In der Grundstruktur soll der neue Beitrag pro Haushalt in der Wohnung erhoben werden und alle Nutzungsmöglichkeiten der dort leben Personen abdecken. Die pauschale gilt dabei dann für Fernsehen, Hörfunk, Telemedien, PC und Autoradio. Gleiches gelte auch im nichtprivaten Bereich. Dort soll der Beitrag pro Betriebsstätte, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter erhoben werden. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern gelte ein ermäßigter Beitragssatz von einem Drittel des regulären Beitragssatzes. Für Zweit- und Ferien-Wohnungen ist ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages zu entrichten.

Die Höhe des Beitrags soll bedingt durch den Modellwechsel nicht über den bisherigen Betrag von 17,98 Euro steigen. Die bisherige Differenzierung zwischen Grund- und Fernsehgebühr fällt zukünftig weg.


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