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GVU will auch rechtliche Konsequenzen für kino.to Nutzer

• 14.06.11 Ursprünglich hat sich die Staatsanwaltschaft Dresden nur auf die Betreiber des Netzwerkes von kino.to konzentriert. Dabei wurden aufgrund einer Strafanzeige der Gesellschaft für Urheberrechtsverfolgung e.V. (GVU) die Staatsanwaltschaft Dresden tätig und hat Ermittlungen gegen die Betreiber der kino.to Plattform eingeleitet. Dabei wurden bundesweit Durchsuchungsaktionen
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bei vermeintlichen Mitgliedern und Betreibern der Kino.to Plattform durchgeführt.

Es wurden Wohungen- und Geschäftsräume in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden durchsucht. Allein in Deutschland durchsuchten über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit zeitgleich über 20 Wohnungen und Geschäftsräume und Rechenzentren. 13 Personen wurden verhaftet. Nach einer Person wird noch gefahndet.

Nun hat die GVU in ihrem Blog angekündigt, auch gegen die Nutzer von Kino.to selbst vorzugehen. GVU sieht in dem Betrachten von Internet-Inhalten auch eine Urheberrechtsverletzung. Obwohl dieses unter den Rechtsexperten höchst strittig ist. Eine grundsätzliche Entscheidung von der Strafbarkeit beim reinen Betrachten wurde bisher von den Staatsanwälten und Gericht oftmals fallen gelassen. Bei den Tauschbörsen mussten Nutzer dazu auch schon mehr als 500 Files getauscht haben, damit die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen weiter verfolgte. Es gab dabei aber nur eine Abmahnwelle von den Anwälten, die sich im Namen der Rechteinhaber hier ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufbauten. Kosten von bis zu 1.500 Euro für das Verschicken einens Serienbriefes waren durchaus möglich.

Aber die GVU will wohl ihr eine grundsätzliche Entscheidung anhand der Nutzer von kino.to herbeiführen, obwohl es dann aber nur bei einem "Film betrachten" zu einer Abmahnung durch die Rechteinhaber kommen kann. Die Schadenshöhe liegt hier prinzipiell nur bei dem Preis einer Kino-Eintrittskarte und gehört damit zu den Bagatelldelikten.

Die Nutzer sind auch nur anhand der IP-Adressen identifizierbar, sollten Nutzer schon seit längerem kino.to nicht genutzt haben, werden diese Daten nicht mehr bei den Providern vorliegen. Nur Nutzer, die letzten Dienstag und ein paar Tage davor, kino.to genutzt haben, können noch anhand der IP-Adressen feststellbar sein. Aber wie gesagt, die Schadenshöhe liegt hier im Bagatellbereich, und die Staatsanwälte haben besseres zu tun, als mehrere Millionen Nutzer von kino.to zu verfolgen.


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