Geplante Live-Berichterstattung über Vorratsdatenspeicherung-Verhandlung
• 10.12.09 Nächsten Dienstag, dem 15.Dezember, wird ein Großteil der Internet- und Handynutzer nach Karlsruhe blicken, denn dort wird wegen der Verfassungsbeschwerde über die stark kritisierte Vorratsdatenspeicherung dann in einer mündlichen Verhandlung vom Bundesverfassungsgericht verhandelt. Mit einem Urteil wird dann erst im nächsten Jahr zu rechnen sein.
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Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst aber vorläufig zugelassen. Aktuell werden zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und Internetnutzungen gespeichert. Aber eine Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen erteilt.
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