Gericht erschwert Abrechnung bei Telekommunikations -Leistungen
• 18.11.02 Das Verwaltungsgericht Köln hat die Call-by-Call und Internet-by-Call
Anbieter in Aufruhr versetzt.
Wir wir schon berichtet haben, liegt beim Verwaltungsgericht Köln ein
Verfahren der dt.Telekom gegen die Reguilierungsbehörde an, bei der die
Telekom verlangt, dass Inkassa für Fremdfirmen nicht mehr
durchführen zu müssen. Dadurch müssten alle Anbieter, die eine telefonische
Leistung ihren Kunden in Rechnung stellen, diesen selbst kontaktieren, und
der Kunde würde auf einmal viele verschieden Vertragspartner haben, die er
bezahlen müsste. Bisher geht alles über eine Rechnung, und zwar über die
Telekomrechnung.
Nun hat der Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Telekom nicht alle
Telefonate oder telefonische Mehrwertdienste über die Rechnung für ihre
Mitkonkurrenten berechnen muss. Dieses betrifft insbesondere
auf Internet-by-Call Abrechnungen und Abrechnungen bezüglich
0190- und 0180-er Rufnummern zu.
Schön ist natürlich, dass zum Beispiel Anbieter, die einen Dialer im
Umlauf bringen, jetzt natürlich selbst in Erscheinung treten müssen, um
das Geld einzukassieren. Nachteilig ist die individuelle Abrechnung beim
Internet-Zugang. Hier wird wohl in Zukunft eine Kontoverbindung mit
losem Vertrag als Ersatz herhalten müssen. Auch Call-by-Call Anbieter
mit einer 0190-0XX Einwahlnummer müssen sich wohl auf vorherige
Anmeldungen mit ihrem Kunden einigen.
Gegen die Entscheidung kann die Regulierungsbehörde Einspruch erheben,
allerdings kann die Telekom im Eilverfahren einen Vollzug der
richterlichen Entscheidung erzwingen, wodurch dann zumindestens erst
einmal Tatsachen erschaffen werden.
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