Gericht erschwert Abrechnung bei Telekommunikations -Leistungen
• 18.11.02 Das Verwaltungsgericht Köln hat die Call-by-Call und Internet-by-Call Anbieter in Aufruhr versetzt.Wir wir schon berichtet haben, liegt beim Verwaltungsgericht Köln ein Verfahren der dt.Telekom gegen die Reguilierungsbehörde an, bei der die
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Nun hat der Verwaltungsgericht festgestellt, dass die Telekom nicht alle Telefonate oder telefonische Mehrwertdienste über die Rechnung für ihre Mitkonkurrenten berechnen muss. Dieses betrifft insbesondere auf Internet-by-Call Abrechnungen und Abrechnungen bezüglich 0190- und 0180-er Rufnummern zu.
Schön ist natürlich, dass zum Beispiel Anbieter, die einen Dialer im Umlauf bringen, jetzt natürlich selbst in Erscheinung treten müssen, um das Geld einzukassieren. Nachteilig ist die individuelle Abrechnung beim Internet-Zugang. Hier wird wohl in Zukunft eine Kontoverbindung mit losem Vertrag als Ersatz herhalten müssen. Auch Call-by-Call Anbieter mit einer 0190-0XX Einwahlnummer müssen sich wohl auf vorherige Anmeldungen mit ihrem Kunden einigen.
Gegen die Entscheidung kann die Regulierungsbehörde Einspruch erheben, allerdings kann die Telekom im Eilverfahren einen Vollzug der richterlichen Entscheidung erzwingen, wodurch dann zumindestens erst einmal Tatsachen erschaffen werden.
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