Gericht in Kanada erlaubt Tauschbörsen mit geschütztem Material
• 2.04.04 In Kanada kam es jetzt zu einem sehr interessantem Urteil bezüglich urheberrechtlich geschütztem Material, das in Tauschbörsen verbreitet wird.Das Gericht wies einen Antrag des kanadischen Musikverbandes CRIA
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Interessant ist natürlich die Begründung, die auch auf die rechtliche Lage in Deutschland zutrifft. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Kopieren von Musik für den privaten Gebrauch legal ist, weil dafür beim Kauf von Leerkassetten, CDs und auch Musik-Playern Pauschalgebühren erhoben werden, die an die Verwertungsgesellschaften der Rechteinhaber abgeführt werden. Es ist daher, laut kanadischem Gericht, legal Kopien von Songs anzulegen und diese auch aus dem Web zu saugen. Und auch das Anbieten für den privaten ist laut Gericht erlaubt.
Richter Finckenstein bezieht sich auf einen Fall, der im Aufstellen von Kopiergeräten in Bibliotheken keine Urheberrechtsverletzung sieht. Die Bibliothek könne annehmen, dass ihre Kunden die Kopiergeräte dem Gesetz entsprechend verwenden. Online-Tauschbörsen sind so gesehen nichts anderes als Kopiergeräte. Außerdem sei das Platzieren von Kopien in einem Ordner, der via Internet zugänglich ist, noch nicht mit Distribution zu vergleichen, weil der User keinen aktiven Schritt, wie Werbung oder Aussendung, setzt. Der kanadische Musikverband CRIA will gegen die Entscheidung berufen.
Interessant dürfte jetzt natürlich die Verfolgung von Tauschbörsen-Nutzern in Deutschland sein. Auch hier werden Abgaben für Tonträger an die Verwertungsgesellschaften gemacht und die dt. Phonewirtschaft hat nun begonnen Strafanzeige gegen unbekannte Nutzer gestellt. Sollten die Nutzer das Material ausschliesslich für den privaten Gebrauch nutzen, kann ein deutsches Gericht auch zu der Meinung des kanadischen Gerichts kommen.
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