Gericht: Dt. Telekom muss Wettbewerbern Zugang zum Hausanschluss ermöglichen
• 22.02.2002 Die Deutsche Telekom muss Wettbewerbern Zugang zur Inhouse-Verkabelung ermöglichen, das hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 15. Februar 2002 entschieden.Die Firma Isis Multimedia Net GmbH unterhält im Raum Düsseldorf und
|
Gegen diesen Bescheid erhob die Telekom Klage, die das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 8. Juni 2000 im Wesentlichen abwies. Die gegen dieses Urteil von der Telekom eingelegte Berufung hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr zurückgewiesen, da die RegTP das Verhalten der Telekom zu Recht beanstandet hat, weil es gegen § 33 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes verstoße. Danach müsse ein marktbeherrschender Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen grundsätzlich Wettbewerbern diskriminierungsfrei den Zugang zu seinen am Markt angebotenen intern genutzten wesentlichen Leistungen für die Erbringung anderer Telekommunikationsdienstleistungen ermöglichen.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. (Az.: 13 A 4075/00)
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |


