Gericht: E-Plus darf Forderungen Dritter nicht eintreiben
• 11.12.15 Der Ärger ist immer groß, wenn Dritte über eine Mobilfunkrechnung Beträge einziehen, die man als Verbraucher für rechtswidrig hält. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Mobilfunkanbieter sich dann noch auf Stur stellt. So geschehen in einem Fall bei E-Plus, wo der Kunde vom Anbieter sogar noch genötigt wurde, den Betrag auf der Mobilfunkrechnung zu begleichen.
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E-Plus bekommt Klatsche vor Gericht
Reklamieren Verbraucher zweifelhafte Forderungen Dritter auf ihrer Mobilfunkrechnung, verweisen Mobilfunkfirmen oft zur Klärung an den Drittanbieter, fordern aber gleichzeitig die Bezahlung der Beträge. Dabei handelt es sich etwa um Abonnements von Info- und Unterhaltungsdiensten oder kostenpflichtige Serviceleistungen, Hotlines und Ansagedienste. Nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat das Landgericht Potsdam E-Plus nun untersagt, Verbrauchern gegenüber zu behaupten, dass sie sich für eine Gutschrift geleisteter Entgelte an den Drittanbieter wenden müssen."Es kann nicht sein, dass E-Plus seinen Kunden bei Leistungen Dritter, die sie weder wissentlich bestellt noch genutzt haben, den schwarzen Peter zuschiebt", erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wir freuen uns, dass das Landgericht Potsdam das genauso sieht.".
Im vor Gericht verhandelten Fall hatte E-Plus eine Kundin mit einem Vertrag der Mobilfunkmarke Base mehrfach wegen eines Zahlungsrückstands für Drittanbieterleistungen angemahnt, obwohl die Betroffene wiederholt erklärt hatte, keine kostenpflichtigen Angebote anderer in Anspruch genommen zu haben. Dennoch sollte sie die ausstehenden Beträge zahlen und sich diese dann per Gutschrift vom Drittanbieter zurückholen.
E-Plus forderte die Kundin sogar auf, den Betrag zu begleichen, immerhin geht es hier um 206,10 Euro. Das Recht der Kundin, nicht zu zahlen wurde, dabei von E-Plus ignoriert. Ferner forderte E-Plus die Kundin auf, sich eine Gutschrift vom Dritten zu besorgen, die man dann ja mit der Mobilfunkrechnung verrechnen kann.
"Wer eine Zahlung verlangt, muss auch erklären wofür und kann nicht auf einen Dritten verweisen", meint Verbraucherschützerin Rehberg. Doch die gängige Praxis sehe laut der Verbraucherzentrale anders aus.
Statt Kunden genauere Informationen zu den Abbuchungen zu liefern, drohten viele Mobilfunkanbieter lediglich damit, die SIM-Karte der Betroffenen zu sperren. Dabei sei laut Rehberg der Mobilfunkanbieter solange Ansprechpartner für Beschwerden wie er eine entsprechende Zahlung verlange.
Bei unberechtigten Forderungen von Drittanbietern sollten sich Betroffene daher am besten per Einschreiben mit Rückschein bei ihrem Mobilfunkanbieter beschweren und zusätzlich den Drittanbieter kontaktieren, um weitere Abrechnungen zu stoppen, rät die Expertin Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale.
(Urteil vom 26. November 2015, Az. 2 O 340/14, nicht rechtskräftig).
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