Gericht: Letzte Meile seit 1999 falsch berechnet
• 17.12.08 Die Bundesnetzagentur hat den Mietpreis den Telefonanschluss auf den letzten Metern zum Kunden falsch berechnet. Das stellte jetzt das Verwaltungsgericht Köln fest und gibt damit in dem seit 1999 laufenden Verfahren mehreren Wettbewerbern der Deutschen Telekom Recht.
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Es wurde bemängelt, dass die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur ausschließlich auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ergangen war. Somit wurde das Netz der Deutschen Telekom so bewertet, als sei es zum Genehmigungszeitpunkt 1999 neu erstellt worden. Richtigerweise hätten jedoch auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden müssen, die zu niedrigeren Kapitalkosten und damit zu niedrigeren Überlassungsentgelten geführt hätten.
Ende März 2009 läuft die Frist für den bisherigen Teilnehmeranschlusspreis von 10,50 Euro aus. Es ist daher mit einer deutlichen Absenkung des neuen Preises wegen dem Urteils des Verwaltungsgerichts Köln wahrscheinlicher geworden.
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