Gericht: Prepaid Anbieter darf keine 15.000 Euro verlangen• 22.07.11 Bei den Prepaid Kunden ist der Sachverhalt im Grunde ganz
einfach. Wenn Guthaben auf dem Karten Konto ist, kann eine Dienstleistung
genutzt werden, ist kein Guthaben drauf, kann die Dienstleistung nicht genutzt
werden. Allerdings sieht das wohl nicht jeder Prepaid Anbieter so, und eine
Rechnung von fast 15.000 Euro schockt zumal jeden Telefonkunden.
Die Klage eines Mobilfunkanbieters gegen einen Kunden wegen dessen
Telefonnutzung vor dem Landgericht war lediglich in Höhe von 10,- Euro
erfolgreich. Wegen der darüber hinaus verlangten 14.717,65 Euro sowie
verschiedener Nebenkosten wies das Gericht die Klage ab.
Der Telefonkunde hatte einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im
Internet mit "erhöhte Kostenkontrolle" beworben hatte. Dabei hatte der Kunde
sich für die Option "Webshop-Aufladung 10" entschieden. Ende August 2009
stellte ihm der Mobilfunkanbieter dann 14.727,65 Euro für die Telefonnutzung
in Rechnung. Hiervon entfielen nach seiner Darstellung 14.706,19 Euro auf 15
GPRS-Verbindungen über die SIM-Karte des Kunden.
Nach Auffassung des Landgerichts enthält die nicht näher erläuterte Klausel
zur Webshop-Aufladung allenfalls das Einverständnis des Kunden mit einer
einmaligen automatischen Aufladung in Höhe von 10,00 Euro vor erneutem aktivem
Aufladen. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der
Verbindungsnutzung sei damit nicht vereinbart worden.
Landgericht Berlin, Urteil vom 18. Juli 2011, 38 O 350/10
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