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Handy Roamingentgelte: EU-Kommission schlägt Begrenzung der Kosten vor

• 14.07.06 Die Kommission hat heute eine EU-Verordnung vorgelegt, durch die die Kosten der Mobilfunknutzung im Ausland um bis zu 70 Prozent gesenkt werden sollen.

Die Kommission will sicherstellen, dass die Entgelte, die Verbrauchern

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für Roamingdienste innerhalb der EU berechnet werden, nicht unvertretbar höher sind als die Entgelte, die dieselben Nutzer innerhalb ihres Heimatlandes bezahlen.

Mindestens 147 Millionen EU-Bürger sind derzeit von sehr hohen Auslandsroamingentgelten betroffen (37 Millionen Touristen und 110 Millionen Geschäftskunden). Sofern das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat den Vorschlag der Kommission unterstützen, könnte die neue EU-Verordnung, die unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ein in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwendendes Rechtsinstrument ist, bis zum Sommer 2007 in Kraft treten.

Durch den vorgelegten Vorschlag für eine EU-Verordnung würden zunächst die Großkundenentgelte, die Mobilfunkbetreiber einander für die Abwicklung von Gesprächen aus ausländischen Netzen in Rechnung stellen, begrenzt werden. Die hierfür von der Kommission verwendete Methode, die von den Entgelten für die Abwicklung von Telefongesprächen zwischen inländischen Mobilfunknetzen ausgeht, stellt sicher, dass die Betreiber die Kosten für die Bereitstellung von Roamingdiensten auf alle Fälle erstattet bekommen können.

Da es für die Kommission von entscheidender Bedeutung ist, zu gewährleisten, dass die Vorteile der neuen EU-Verordnung bei den Kunden ankommen, schlägt sie auch eine Entgeltobergrenze auf der Endkundenebene vor. Betreiber dürfen auf ihren Großkundenpreis einen Endkundenaufpreis von bis zu 30 Prozent aufschlagen. Dies ist die Spanne, die Betreiber üblicherweise bei inländischen Gesprächen vorsehen können. Dieser Endkundenaufpreis würde für im Ausland ein- und ausgehende Gespräche gelten. Für eingehende Gespräche würde diese Endkundenpreisobergrenze am Tag des Inkrafttretens der neuen EU-Verordnung wirksam werden. Für ausgehende Gespräche würde sie nach einer letzten Übergangsphase von sechs Monaten automatisch in Kraft treten.

Unterhalb der in der neuen EU-Verordnung vorgeschlagenen Großkunden- und Endkundenpreisobergrenze für die Roamingentgelte könnten die Betreiber weiter frei miteinander konkurrieren, indem sie billigere Roamingdienste oder entsprechend der jeweiligen Kundennachfrage differenzierte, günstigere Dienstleistungspakete anbieten.

Schließlich schlägt die Kommission eine Verbesserung der Transparenz bei den Roamingentgelten zugunsten der Verbraucher vor. Mobilfunkbetreiber müssen den Kunden bei Vertragsabschluss vollständig über die geltenden Roamingentgelte informieren und den Kunden regelmäßig aktualisierte Informationen über diese Entgelte zukommen lassen. Darüber hinaus werden die nationalen Regulierer dazu aufgefordert werden, die Entwicklung der Roamingentgelte auch bei SMS- und MMS-Diensten genau zu beobachten.

Trotz jüngster Ankündigungen einiger Mobilfunkbetreiber, sie würden mit der Senkung der Roamingentgelte beginnen, um etwaigen gesetzgeberischen Maßnahmen der EU vorzugreifen, ist jedoch das durchschnittliche Endkundenentgelt für einen Roaming-Anruf mit 1,15 Euro pro Minute mehr als fünf mal höher als die tatsächlichen Kosten der Abwicklung dieses Großkundendienstes.

Die Auslandsroamingentgelte sind auch ungefähr vier mal höher als die Inlandstarife. So kostet ein Ortsgespräch in Polen üblicherweise annähernd 0,19 Euro. Ein deutscher Kunde, der die Grenze nach Polen überquert, muss für den gleichen Anruf 0,34 Euro bis 2,56 Euro pro Minute bezahlen, also das Drei- bis Neunfache des Preises, den der polnische Kunde bezahlt hat. Französischen Kunden, die in Italien telefonieren, ergeht es ähnlich. Für einen italienischen Kunden kostet ein Ortsgespräch in der Regel etwa 0,10 Euro. Überquert ein französischer Kunde die Grenze nach Italien, so muss er für das gleiche Ortsgespräch 0,50 Euro bis 1,18 Euro pro Minute bezahlen.

Nach der Folgenabschätzung, die dem heutigen Vorschlag für eine EU-Verordnung beiliegt, wird der EU-Markt für Auslandsroaming auf annähernd 8,5 Mrd. Euro geschätzt, was 5,7 Prozent des Gesamtumsatzes der Mobilfunkbranche entspricht. Infolge der neuen EU-Verordnung würden die Verbraucher etwa 5 Mrd. Euro weniger bezahlen.


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