Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen ELENA geplant--Kritisierte Vorratsdatenspeicherung beim Arbeitnehmer
• 19.03.10 Bei den Datenschützern ist nun das System ELENA ein Dorn im Auge, welches Daten von Arbeitnehmern sammelt. Und nach der erfolgreichen Klage gegen die unerlaubte Vorratsdatenspeicherung bei der Sammlung von Telekommunikation, ruf nun der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Teilnahme an einer Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA auf.|
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Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches Fehlverhalten und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.
"Bei ELENA wurden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für die Speicherung sensibler Daten aller Bürger nicht eingehalten. Das betrifft die Sicherheitsstandards, die Verfahrenstransparenz, die richterliche Kontrolle und die Konkretisierung der zu speichernden Daten im Gesetz", kritisiert Rechtsanwalt Starostik. An erster Stelle sind aber sowohl Umfang als auch Dauer der Speicherung verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, denn sie sind unverhältnismässig". Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu, dass mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten das Verfassungsgericht erst kürzlich klar gemacht, dass von anlasslosen Datensammlungen eine grosse Gefahr für Gesellschaft und Demokratie ausgeht.
Wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten, kann hierbei wieder jeder Betroffene kostenfrei mitmachen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter. Dies ist unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, weil auch Daten aus Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristeten Verträgen oder Mini-Jobs übermittelt werden müssen.
Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden. Weitere Infos finden Sie im Internet unter petition.foebud.org/ELENA
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