Kundendatenerhebung bei Pre-Paid-Handys weiter erlaubt
• 19.12.2000 Im Streit um die Erfassung von Kundendaten bei dem Kauf von Pre-Paid-Handy ist vor dem Kölner Landgericht eine Entscheidung zugunsten des Käufers getroffen worden. Daher ist die Praxis laut Gericht rechtswidrig.
|
|
Der Hintergrund der Entscheidung liegt darin, dass die Regulierungsbehörde von den Providern verlangt, das die Kundendaten der Nutzer im Telefonverkehr vorhanden sein müssen, damit entsprechende Behörden darauf Zugriff haben, zum Beispiel bei der Strafverfolgung. Die Datenschützer sind allerdings gegen die bisherige Praxis der Datenerfassung bei Pre-Paid-Karten. Hier hat der Kunde eine Leistung im voraus bezahlt und daher ist eine Datenerhebung nicht nötig, da kein Schuldnerverhältnis bei dem Provider entsteht.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |


