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Medien: Speicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt Informantenschutz

• 12.12.05 Die geplante europaweite Speicherung von Telefon-, Handy- und Internetverbindungsdaten untergräbt den Informantenschutz und gefährdet damit die Pressefreiheit. Sollte die Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung wie geplant am 13. Dezember das EU-Parlament passieren, erhält der Staat Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von und
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mit Journalisten jeweils für die vergangenen sechs Monate. Damit werden Informanten massiv abgeschreckt. Sie müssten befürchten, enttarnt zu werden, wenn beispielsweise der Autor eines Insider-Beitrages, wie im Fall Cicero, ins Visier der Staatsanwälte gerät.

"Versiegen die Quellen, ist die Presse blind. Die flächendeckende Vorratsdaten-Speicherung träfe die Pressefreiheit in einem ihrer sensibelsten Punkte mit bislang ungeahnter Intensität," sagte Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger heute in Berlin.

An das Europäische Parlament richtet der Verlegerverband den Appell, sich nicht durch das übereilte Verfahren und den Ministerrat unter Druck setzen zu lassen und die Richtlinie nicht in der vorliegenden Form zu verabschieden. Gleichzeitig forderte er die Bundesregierung auf, sich sowohl im Ministerrat als auch im Falle einer Umsetzung an die im Koalitionsvertrag festgelegte Position zu halten. Darin heißt es, die Regierung wolle "insbesondere" den "besonderen Schutz der Journalisten sichern."

Die Vorratsdatenspeicherung, von der insgesamt 450 Millionen EU-Bürger betroffen wären, geht auf eine Initiative Großbritanniens zurück und soll zur Bekämpfung des Terrorismus dienen. "Gerade in Zeiten des Terrorismus, in der der Staat Bürgerrechte vermehrt beschränkt und geheim agiert, ist jede Demokratie auf eine effektive und robuste Pressefreiheit angewiesen", betonte Fürstner. Statt die Vorratsdatenspeicherung wie geplant umzusetzen, empfiehlt der VDZ, erprobte Alternativen zu prüfen. So hat es sich in den USA bewährt, dass die Behörden in begründeten Fällen die Telekommunikationsunternehmen um Datenspeicherung bitten und dann drei Monate Zeit haben, um einen richterlichen Beschluss zu erwirken.

Dagegen verbietet es die EU-Richtlinie in ihrer jetzigen Fassung den Mitgliedsstaaten sogar, etwaige von ihren Verfassungen geforderte Beschränkungen der Vorratsdatenspeicherpflicht zu beachten. Sollte also das Bundesverfassungsgericht eine unbeschränkte sechsmonatige Vorratsdatenspeicherpflicht etwa für die elektronische Kommunikation mit Rechtsanwälten, Journalisten, etc. für grundrechtswidrig erachten, wäre eine Beachtung dieses Grundrechtsschutzes mit der Richtlinie unvereinbar.


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