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Mobilcom:Vorwürfe der France Telecom unbegründet

• 22.02.2002 Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel hat heute gegenüber MobilCom bestätigt, dass keine Hinweise für rechtlich unzulässiges Handeln seitens Frau Sibylle Schmid-Sindram vorlägen. Die Tatsache, dass ihr Aktienerwerb nicht öffentlich gemacht wurde, verstoße nicht gegen geltendes Recht. MobilCom sei erst von 2002 an verpflichtet,
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Anteilskäufe über fünf Prozent zu melden.

Damit entkräftet das Bundesamt für Wertpapier die Vorwürfe der France Telecom. Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland wolle France Telecom die MobilCom-Pläne zum Aufbau der neuen Mobilfunktechnik solange nicht finanzieren, bis der Kauf von MobilCom-Aktien durch Frau Schmid-Sindram durch unabhängige Prüfer geklärt sei.


Gericht: Dt. Telekom muss Wettbewerbern Zugang zum Hausanschluss ermöglichen

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