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Neue EU-Vorschrift verbessert Anschlusswechsel --Rufnummerwechsel innerhalb eines Tages

• 26.05.11 Gestern ist die Frist für die Umsetzung der neuen EU-Vorschrift für Verbesserungen bei den Telekommunikationskunden abgelaufen. Die Bundesrepublik Deutschland hält sich aber nicht daran, und das obwohl diese Vorschrift seit dem Jahr 2009 bekannt ist. Damit wird wieder massiv von der Bundesregierung gegen den EU-Verbraucherschutz getreten.

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Laut der Europäischen Kommission müssen EU-Bürger leichter auf ein offenes und neutrales Internet zugreifen können. Die Kommission wird darüber wachen, dass die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in Bezug auf Transparenz, Dienstqualität und Anbieterwechsel, so angewandt werden, dass die Einhaltung der Grundsätze des offenen und neutralen Internets in der Praxis sichergestellt ist. So wird sie beispielsweise genau darauf achten, ob es generelle Beschränkungen für rechtmäßige Dienste und Anwendungen gibt und ob die Internetanbieter in der EU ihre Werbeversprechen hinsichtlich der Geschwindigkeiten von Breitbandverbindungen auch tatsächlich einhalten.

Zu der Gewährleistung eines offenen und neutralen Internets zählen etwaige Hindernisse für den Anbieterwechsel, Sperren oder Drosseln des Internet-Datenverkehrs, wie zum Beispiel bei den VoIP-Dienste im Mobilfunknetz zu beobachten ist. Die Telekommunikationsfirmen müssen dabei die bisherige Rufnummer innerhalb eines Tages zu dem neuen Provider umschalten. Bisher ist der DSL- und Telefonkunde froh, einen Anschluss innerhalb von 2 Wochen zu bekommen. Daher liegt Realität und Forderung in Deutschland noch in weiter Ferne.

Bis Ende 2011 wird von der EU-Kommission ein Prüfung durchgeführt, ob die Mitgliedsstaaten sich an die EU-Forderungen halten. Sollten die Ergebnisse nicht zufriedenstellend sein, sollen dann weitergehende Maßnahmen ergriffen werden. Dabei werden dann auch Verbote für das Sperren rechtmäßiger Dienste oder Anwendungen ausgesprochen.

Nach den neuen EU-Telekommunikationsvorschriften müssen die Verbraucher schon vor Vertragsabschluss über die genaue Art der Dienste, die angewandte Datenverkehrssteuerung und deren Folgen für die Dienstqualität sowie mögliche weitere Beschränkungen zum Beispiel bei der Bandbreite oder der Geschwindigkeiten informiert werden. Damit sollten denn Versprechen mit hohen Bandbreiten und der dann tatsächlichen geringen Datenraten der Vergangenheit angehören. Wo 16.000 drauf steht, muss dann auch auch eine DSL-Geschwindigkeit mit 16.000 Mbit/s möglich sein. Andernfalls darf der Kunde seinem Vertragspartner Schadenersatz und Ausfallzeiten für den Wechsel zu einem neuen Anbieter in Rechnung stellen.

Mit der neuen EU-Regelung sind Kunden auf der sicheren Seite, bisher haben wir oftmals von Seiten der Provider nur faule Ausreden oder Verweigerungen bei schlechten Telefon- und Datenleitungen erhalten. Als EU-Bürger gelten die Vorschriften sofort für den EU-Kunden, aber die Umsetzung muss dann leider erstmal bei einem EU-Gericht eingeklagt werden. Die nationale Kontrollbehörde, die Bundesnetzagentur, hat die EU-Vorschrift noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Bisher gibt es dazu nur Willenserklärungen von seiten der Behörde, obwohl die EU-Forderungen seit dem Jahr 2009 bekannt sind.


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