Neue EU-Vorschrift verbessert Anschlusswechsel --Rufnummerwechsel innerhalb eines Tages
• 26.05.11 Gestern ist die Frist für die Umsetzung der neuen EU-Vorschrift
für Verbesserungen bei den Telekommunikationskunden abgelaufen. Die
Bundesrepublik Deutschland hält sich aber nicht daran, und das obwohl diese
Vorschrift seit dem Jahr 2009 bekannt ist. Damit wird wieder massiv von der
Bundesregierung gegen den EU-Verbraucherschutz getreten.
Laut der Europäischen Kommission müssen EU-Bürger leichter auf ein offenes und
neutrales Internet zugreifen können. Die Kommission wird darüber wachen, dass
die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften in Bezug auf Transparenz,
Dienstqualität und Anbieterwechsel, so angewandt werden, dass die Einhaltung
der Grundsätze des offenen und neutralen Internets in der Praxis
sichergestellt ist. So wird sie beispielsweise genau darauf achten, ob es
generelle Beschränkungen für rechtmäßige Dienste und Anwendungen gibt und ob
die Internetanbieter in der EU ihre Werbeversprechen hinsichtlich der
Geschwindigkeiten von Breitbandverbindungen auch tatsächlich einhalten.
Zu der Gewährleistung eines offenen und neutralen Internets zählen etwaige
Hindernisse für den Anbieterwechsel, Sperren oder Drosseln des
Internet-Datenverkehrs, wie zum Beispiel bei den VoIP-Dienste im Mobilfunknetz
zu beobachten ist. Die Telekommunikationsfirmen müssen dabei die bisherige
Rufnummer innerhalb eines Tages zu dem neuen Provider umschalten. Bisher ist
der DSL- und Telefonkunde froh, einen Anschluss innerhalb von 2 Wochen zu bekommen. Daher
liegt Realität und Forderung in Deutschland noch in weiter Ferne.
Bis Ende 2011 wird von der EU-Kommission ein Prüfung durchgeführt, ob die
Mitgliedsstaaten sich an die EU-Forderungen halten. Sollten die Ergebnisse
nicht zufriedenstellend sein, sollen dann weitergehende Maßnahmen ergriffen
werden. Dabei werden dann auch Verbote für das Sperren rechtmäßiger Dienste
oder Anwendungen ausgesprochen.
Nach den neuen EU-Telekommunikationsvorschriften müssen die Verbraucher schon
vor Vertragsabschluss über die genaue Art der Dienste, die angewandte
Datenverkehrssteuerung und deren Folgen für die Dienstqualität sowie mögliche
weitere Beschränkungen zum Beispiel bei der Bandbreite oder der
Geschwindigkeiten informiert werden. Damit sollten denn Versprechen mit hohen
Bandbreiten und der dann tatsächlichen geringen Datenraten der Vergangenheit
angehören. Wo 16.000 drauf steht, muss dann auch auch eine DSL-Geschwindigkeit
mit 16.000 Mbit/s möglich sein. Andernfalls darf der Kunde seinem
Vertragspartner Schadenersatz und Ausfallzeiten für den Wechsel zu einem neuen
Anbieter in Rechnung stellen.
Mit der neuen EU-Regelung sind Kunden auf der sicheren Seite, bisher haben wir
oftmals von Seiten der Provider nur faule Ausreden oder Verweigerungen bei
schlechten Telefon- und Datenleitungen erhalten. Als EU-Bürger gelten die
Vorschriften sofort für den EU-Kunden, aber die Umsetzung muss dann leider
erstmal bei einem EU-Gericht eingeklagt werden. Die nationale Kontrollbehörde,
die Bundesnetzagentur, hat die EU-Vorschrift noch nicht in nationales Recht
umgesetzt. Bisher gibt es dazu nur Willenserklärungen von seiten der Behörde,
obwohl die EU-Forderungen seit dem Jahr 2009 bekannt sind.
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