RegTP eröffnet Verfahren gegen Dt. Telekom
• 27.06.02 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat im Mai 2002 ein Verfahren zur Überprüfung der zusätzlichen Gebühren bei der Nutzung von Calling Cards aus öffentlichen Telefonzellen der deutsche Telekom AG eingeleitet. Das erst vor kurzem bekannt gemachte Verfahren wurde aufgrund der Beschwerde eines
|
Seit Dezember 2001 sind Verbindungen aus öffentlichen Telefonzellen zu anderen Telefon-Dienstleistern oder Netzanbietern seitens der Deutschen Telekom AG mittels so genannter Freephone-Nummern (0800) mit einem hohen Entgelt belegt worden. Der Ex-Monopolist verlangt für diese Verbindungen aus öffentlichen Telefonzellen von den Telefonnetzanbietern eine zusätzliche Gebühr von 0,1659 EUR zzgl. MwSt pro Verbindungsminute ("Payphone-Access-Charge"). Mit Calling Cards können Verbraucher einen Diensteanbieter über jedes öffentliche Telefon mittels kostenloser Einwahlnummern (Vorwahl 0800) erreichen.
Die Einführung einer Zusatzgebühr führt zwangsläufig zu einer Verteuerung der Calling Cards, da die Mitbewerber die zusätzliche Gebühr auf den Endkundenpreis umlegen müssen.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |



