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RegTP senkt Durchleitungsentgelte um durchschnittlich 9,5 %

• 4.12.03 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat auf Antrag der Dt. Telekom AG eine neue Genehmigung für die Interconnection-Entgelte erteilt. Dabei wurden die zuletzt genehmigten Entgelte im Schnitt um 9,5 Prozent gesenkt.

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Dieser Entscheidung liegt antragsgemäß eine Entgeltstruktur zu Grunde, die aus drei Tarifstufen (local, single transit, und double transit) besteht. Damit war in diesem Verfahren die Struktur für die Netzzusammenschaltung, die vor zwei Jahren noch Gegenstand von kontroversen Debatten war, unstreitig. Sie besteht aus zwei Zusammenschaltungsebenen mit 475 lokalen Einzugsbereichen auf der unteren und insgesamt 23 Grundeinzugsbereichen auf der oberen Ebene.

Die Entscheidung hat eine Laufzeit von 30 Monaten, also bis zum 31. Mai 2006, und erfolgte auf der Grundlage eines europäischen Tarifvergleichs.


Dt.Telekom AG muss Reseller zulassen

• 4.12.03 Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern über Klagen der Deutschen Telekom AG gegen Beschlüsse der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Rahmen der so genannten Missbrauchsaufsicht entschieden.

Die Klägerin, hier die Dt.Telekom, hatte sich geweigert, einem anderen Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen ein Angebot für Sprachkommunikation und Datendienstleistungen zu unterbreiten. Die Beigeladene beabsichtigt, auf der Grundlage der begehrten Leistungen eigene Produkte zu gestalten und diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ihren Endkunden anzubieten (so genanntes "Resale"). Mit den angefochtenen Bescheiden hat die Regulierungsbehörde die Weigerung der Klägerin als missbräuchliche Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Stellung beanstandet und der Klägerin aufgegeben, der Beigeladenen ein ihrer Nachfrage entsprechendes Angebot zu unterbreiten.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Rechtsauffassung nicht gefolgt. BVerwG 6 C 20.02 - Urteil vom 3. Dezember 2003


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