RegTP veröffentlicht Sanktionen gegen Rufnummernmissbrauch
• 13.05.04 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute auf ihrer Internetseite (www.regtp.de) eine Tabelle veröffentlicht, die von ihr eingeleitete Maßnahmen bei Verstößen gegen das Mehrwertdienstegesetz (MWDG) enthält.
|
|
Die meisten Verfehlungen im Internet sind festzustellen beim Angebot von nicht registrierten oder nicht gesetzeskonformen Dialern oder aber bei kostenpflichtigen Dialern, die falsche Rufnummerngassen nutzen.
Bei der Telefonie liegen die meisten Verstöße bei der Überschreitung der Preisobergrenze und fehlender Preisansage.
Die Reg TP hat die Befugnis, Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern sicherzustellen.
Bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung von (0)190er/(0)900er Rufnummern kann die Reg TP im Einzelfall die Abschaltung der Rufnummer anordnen, die Rufnummer entziehen, die Rechnungslegung oder das Inkasso untersagen. Es können auch verschiedene Sanktionen gleichzeitig verhängt werden.
Die Tabelle mit den Maßnahmen der Reg TP ist im Internet unter www.regtp.de unter dem Punkt 'Missbrauch Mehrwertdienste/Dialer/Suchmaschinen' mit dem Titel 'Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch' zu finden.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |

