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Studie: Bundesbürgern wollen Behördenrufnummer 115 nutzen --Start am 24.März

• 16.03.09 Rund 80 Prozent der Deutschen wollen bei amtlichen Anliegen künftig die Behördenrufnummer 115 nutzen. Das hat eine Umfrage des Bitkom Verbandes ergeben. Angelehnt an die Notrufnummern 110 und 112 sollen Bürger unter der 115 schnellen Rat und direkte, behördenübergreifende Informationen erhalten.

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Am 24. März wird der Dienst in den ersten Regionen starten. Für rund 10 Millionen Menschen in Deutschland wird der Kontakt zu Behörden und Ministerien dann sehr viel einfacher. Das Konzept der 115 sieht vor, dass die Mitarbeiter in den Service-Centern zunächst selbst versuchen sollen, das Anliegen des Anrufers zu erledigen. Können die Mitarbeiter am Telefon nicht persönlich weiterhelfen, verbinden sie direkt an den Fachkollegen oder nehmen das Anliegen auf und schicken eine elektronische Nachricht an die entsprechende Stelle, zum Beispiel an das zuständige Ministerium.

Regionaler Schwerpunkt des zunächst auf zwei Jahre angelegten Pilotbetriebs ist Nordrhein-Westfalen. Die Bürger von Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Mülheim an der Ruhr, Wuppertal, Kreis Lippe und dem Rhein-Erft-Kreis können die Rufnummer 115 ab Ende März erreichen. Zu den ersten 115-Regionen zählen auch Berlin, Hamburg, Oldenburg und der Main-Taunus-Kreis. Langfristig sollen alle Bundesbürger unter der 115 Auskunft von Behörden bekommen.

Großes Vorbild für das deutsche Bürgertelefon ist die Servicehotline 311 der New Yorker Stadtverwaltung. Sie wurde bereits im Jahr 2003 eingerichtet, ist rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche, auf 171 Sprachen erreichbar. Zum Start steht die 115 noch deutlich hinter ihrem Vorbild zurück. Erreichbar ist die Nummer montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Außerdem beschränkt sich das Angebot anfangs auf die in einem Test ermittelten hundert am häufigsten nachgefragten Leistungen der Kommunen sowie die jeweils 25 am häufigsten nachgefragten Leistungen der Bundes- und Landesverwaltungen. Das sind zum Beispiel Fragen zu Abfallbeseitigung, Anwohnerparkausweis, Beglaubigungen, Gewerberegisterauskunft oder Elterngeld.


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