Studie: Bundesbürgern wollen Behördenrufnummer 115 nutzen --Start am 24.März• 16.03.09 Rund 80 Prozent der Deutschen wollen bei amtlichen Anliegen
künftig die Behördenrufnummer 115 nutzen. Das hat eine Umfrage des Bitkom
Verbandes ergeben. Angelehnt an die Notrufnummern 110 und 112 sollen Bürger
unter der 115 schnellen Rat und direkte, behördenübergreifende Informationen
erhalten.
Am 24. März wird der Dienst in den ersten Regionen starten. Für rund 10
Millionen Menschen in Deutschland wird der Kontakt zu Behörden und Ministerien
dann sehr viel einfacher. Das Konzept der 115 sieht vor, dass die Mitarbeiter
in den Service-Centern zunächst selbst versuchen sollen, das Anliegen des
Anrufers zu erledigen. Können die Mitarbeiter am Telefon nicht persönlich
weiterhelfen, verbinden sie direkt an den Fachkollegen oder nehmen das
Anliegen auf und schicken eine elektronische Nachricht an die entsprechende
Stelle, zum Beispiel an das zuständige Ministerium.
Regionaler Schwerpunkt des zunächst auf zwei Jahre angelegten Pilotbetriebs
ist Nordrhein-Westfalen. Die Bürger von Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Bonn,
Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Frechen, Hürth, Köln, Leverkusen, Mülheim an
der Ruhr, Wuppertal, Kreis Lippe und dem Rhein-Erft-Kreis können die Rufnummer
115 ab Ende März erreichen. Zu den ersten 115-Regionen zählen auch Berlin,
Hamburg, Oldenburg und der Main-Taunus-Kreis. Langfristig sollen alle
Bundesbürger unter der 115 Auskunft von Behörden bekommen.
Großes Vorbild für das deutsche Bürgertelefon ist die Servicehotline 311 der
New Yorker Stadtverwaltung. Sie wurde bereits im Jahr 2003 eingerichtet, ist
rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche, auf 171 Sprachen
erreichbar. Zum Start steht die 115 noch deutlich hinter ihrem Vorbild
zurück. Erreichbar ist die Nummer montags bis freitags von 8 bis 18
Uhr. Außerdem beschränkt sich das Angebot anfangs auf die in einem Test
ermittelten hundert am häufigsten nachgefragten Leistungen der Kommunen sowie
die jeweils 25 am häufigsten nachgefragten Leistungen der Bundes- und
Landesverwaltungen. Das sind zum Beispiel Fragen zu Abfallbeseitigung,
Anwohnerparkausweis, Beglaubigungen, Gewerberegisterauskunft oder
Elterngeld.
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