Surfen am Arbeitsplatz beliebt --Tipps für sicheren Umgang beim Surfen im Büro
• 01.08.11 Das Surfen am Arbeitsplatz ist mittlerweile sehr beliebt. Besonders die Frauen surfen dabei öfters im Internet als die Männer. Mittlerweile surft jeder zweite Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz für seine privaten Zwecke, teilt der Branchenverband Bitkom mit.
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Jeder vierte sucht Informationen für private Zwecke. Jeweils ein Fünftel kauft online ein oder führt Buchungen durch. Jeder achte besucht Online-Communitys, acht Prozent spielen Online-Spiele.
Ob dabei die die private Internet-Nutzung im Beruf erlaubt ist, regelt in Deutschland kein spezielles Gesetz. Die meisten der folgenden Tipps leiten sich aus allgemeinen Gesetzen und der Rechtsprechung ab. Denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen.
Ohne konkrete Vereinbarung spricht vieles dafür, dass die private Internet-Nutzung vom Arbeitgeber geduldet wird, wodurch eine betriebliche übung begründet werden könnte. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt. Allerdings sollten Arbeitnehmer in der Regel bei der Personalabteilung nach geltenden Regelungen nachfragen. Arbeitgebern rät der Branchenverband, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen.
Ist die private Internet-Nutzung erlaubt, darf die Firma das Surfverhalten nur in Ausnahmefällen ohne Zustimmung des Mitarbeiters kontrollieren, so der Branchenverband weiter. Selbst bei einem Verbot der privaten Nutzung sind keine unbegrenzten Kontrollen gestattet. Der Arbeitgeber darf dann stichprobenartig prüfen, ob das Surfen dienstlich bedingt ist. Eine Vorratsdatenspeicherung von persönlichen Nutzungsdaten ist innerhalb von Firmen nicht erlaubt.
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