Telefonkarten verlieren nicht an Gültigkeit
• 08.10.02 Viele Telefonnutzer besitzen Telefonkarten und ärgern sich über die beschränkte Gültigkeit von Karten, insbesondere dann wenn Karten abgelaufen sind und wenn dann noch ein Guthaben auf der Telefonkarte drauf ist.
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Die Deutsche Telekom AG hatte Telefonwertkarten zum Preis von 12 DM und 50 DM für die Benutzung öffentlicher Fernsprecher vertrieben. Während die früher ausgegebenen Telefonkarten keinen Hinweis auf eine begrenzte Gültigkeitsdauer enthielten, brachte die Telekom seit Oktober 1998 auf den Karten den Zusatz "Gültig bis... (Monat/Jahr)" an. Nach Ablauf dieser Frist, die einen Zeitraum von drei Jahren und drei Monaten ab Herstellung der jeweiligen Karte umfasst, waren die Telefonkarten nicht mehr verwendbar.
Gegen die Verwendung dieser Klausel hat sich der Verbraucherschutzverband mit der Unterlassungsklage aus § 13 AGBG nun erfolgreich gewehrt. Die Klage war schon in den Vorinstanzen erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hat das im Ergebnis bestätigt.
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