Telefonkunden können Limit für Kosten setzen
• 20.12.2000 Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat nun in ihrem Amtsblatt 24/2000 festgelegt, dass Telefonkunden ab dem 1.Januar 2001 ein Limit für die Telefonkosten gegenüber ihrer Telefongesellschaft
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Ferner darf für die Realisierung der Umsetzung der Richtlinie von seiten der Telefongesellschaften keine Gebühr erhoben werden. Diese Regelung betrifft weiterhin neben Festnetztelefonaten auch das Handy und Daten- und Mehrwert-Dienste.



