Teles: Erstes Urteil zugunsten ihrer VoIP-Patente
• 15.11.05 Die Firma Teles hat soeben die Bestätigung dafür erhalten, dass das Landgericht Mannheim ihrer Patentverletzungs-Klage gegen die Quintum Technologies Inc. stattgegeben und die Verletzung des europäischen TELES-VoIP-Patents EP 0 929 884 durch den Tenor-Switch der Quintum festgestellt hat. Sie hat damit in ihren einschlägigen
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Teles hat außerdem festgestellt, dass AVM ihre VoIP-Box, sie wurde von der TELES aus gleichem Grunde angegriffen, hatte aber damals noch keine automatisierte 'PSTN/ISDN-Fallback'-Funktionalität und wurde vom Landgericht Mannheim in ihrer damaligen Version als die Teles-Patente nicht verletzend erachtet, mittlerweile mit einer solchen automatisierten 'ISDN-Fallback'-Funktionalität ausgestattet hat, offensichtlich der allgemeinen Markt-Entwicklung folgend. Die Teles beabsichtigt deshalb deren neue Version umgehend beim Landgericht Mannheim aus gleichem Grunde anzugreifen.
Die Teles ist von der Stabilität dieser Rechtsprechungs-Lage überzeugt und beabsichtigt deshalb, weitere Patentverletzungs-Klagen gegen VoIP-Produkte mit 'PSTN/ISDN-Fallback'-Funktionalität einzureichen, sobald diese darin durch Tests der Teles nachgewiesen sind.
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