Urheberrechtsabgaben von bis zu 36 Euro pro Smartphone
• 29.10.11 Eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf Drucker und Kopierer kennt man ja schon als Kunde. Nun meldet sich die Zentralstelle für private überspielungsrechte bei den Herstellern und fordert eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf die Smartphones. Damit drohen Verteuerungen bei den Geräten bis zu 36 Euro, teilt der Branchenverband Bitkom mit. Mit den Forderungen soll die
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Bei den Forderungen wird von der Zentralstelle für private überspielungsrechte, laut dem BITKOM-Präsidiumsmitglied Volker Smid, außer Acht gelassen, dass auf Handys gespeicherte Inhalte größtenteils bereits lizenziert oder aus anderen Gründen nicht abgabenrelevant sind. Daher stellt die IT-Branche eine Urheberrechtsabgabe für Handys grundsätzlich in Frage. Auch werden die Handys und Smartphones primär zum Telefonieren, für SMS und Schnappschüsse genutzt, und nicht zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke.
Für Unverständnis sorgt in der Wirtschaft auch, dass die Forderungen für Handys mit bis zu 36 Euro deutlich höher liegen als etwa für MP3-Player, wo nur 5 Euro verlangt werden. Standardhandys sollen mit einer Abgabe von 12 Euro belegt werden, Geräte mit einem Touchscreen je nach Speicherkapazität mit einer Abgabe von 16 oder 36 Euro. Da vermutet die Zentralstelle wohl eine grosse Privatkopieraktion, damit die Nutzer sich auf den Smartphones die Blockbuster von der DVD anschauen sollen. Immerhin kann man bei Amazon für 36 Euro fast 10 DVDs erwerben. Diese Filme werden dann wohl eher nicht auf einen kleinen 3,7 Zoll Display angeschaut.
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