VATM: Preissteigerungen für Internetzugänge verhindern
• 17.12.04 Bis Ende Januar muss die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) über die für Internetnutzer- und Verbraucherpreise wichtigen Zusammenschaltungsentgelte entscheiden, die ab dem 01. Februar 2005 von den Internetanbietern an die Deutsche Telekom AG zu zahlen sind. Die DTAG hat der RegTP eine Neuberechnung
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Mehr als 90% der deutschen Internetnutzer gehen weiterhin über einen schmalbandigen Internetzugang ins Netz. Schmalbandige Internetzugänge sind daher immer noch das in der Praxis notwendige Einsteigermodell, um Kunden langfristig auf breitbandige Anschlüsse zu überführen. Mit einer Verbreitung von lediglich 6,6% beim schnellen Internetzugang liegt Deutschland im internationalen Vergleich immer noch weit zurück.
Die Regulierungsbehörde muss bis Ende Januar 2005 über die neuen Preisanträge der Deutschen Telekom entscheiden. Am 16. Dezember 2004 findet die öffentliche Anhörung zur Entgeltgenehmigung für die schmalbandige Internetzuführung statt.
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