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Verbraucherzentrale warnt vor deutsche Telekommunikationszentrale wegen Betrugs

• 18.05.11 Die Telefonkunden sind durch unsere Informationen immer bestens über die günstigsten Telefontarife informiert. Dabei schleichen sich aber immer wieder Gauner ein, die den Telefonkunden abzocken wollen. Zum einen sind es einfach vorsätzliche falsche Abrechnungen wegen Gewinnspiele, worüber wir ausführlich berichtet haben, oder wie in diesem Fall, treibt eine Firma in
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Hessen ihr Unwesen mit der Drohung auf die Spitze, Geld oder Telefonanschluss wird gekappt.

Dabei warnt nun die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor der Deutschen Telekommunikationszentrale, welche Telefonkunden auffordert 94,30 Euro binnen zehn Tagen auf ein Konto der Deutschen Skatbank zu überweisen. Sollte kein Geildeingang zu verzeichnen sein, so entfällt die Registergültigkeit der Rufnummer.

Die Verbraucherzentrale Hessen weisst darauf hin, dass es sich hier nur um einen dreisten Abzockversuch handelt, die Verbraucherzentrale empfiehlt hier auch Strafanzeige zu erstatten und keinesfalls zu bezahlen. Es soll hier der Eindruck erweckt werden, dass der Telefonanschluss in Kürze gesperrt wird, wenn man den geforderten Betrag nicht zahlt.

Das Schreiben mit dem Titel "Datenabgleichformular" und angehängtem Zahlschein erweckt durch die Abbildung von Wappen und Berliner Bären sowie die Angabe von Aktenzeichen und Rechnungsnummer einen amtlichen Eindruck. Gleichwohl sind weder die Internetseite noch der Telefonanschluss der Firma erreichbar.

Die Staatsanwaltschaft Hanau prüft zurzeit, ob ein Betrugsdelikt vorliegt und auch die Deutsche Skatbank prüft ihre rechtlichen Möglichkeiten, das Konto zu kündigen. Grundsätzlich gilt bei solchen unberechtigten Forderungen. Der Verbraucher muss weder zahlen noch widersprechen, Mahnungen und Inkassoschreiben dürfen getrost ignoriert werden. Aber sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden, teilt die Verbraucherzentrale Hessen mit.


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