Verbraucherzentrale: Online-Shoppern wird manchmal die Garantie genommen
• 21.06.12 Das Shoppen im Internet wird auch dieses Jahr den Verkäufern neue Rekordumsätze bescheren. Mittlerweile werden schon 23 Prozent des gesamten Umsatzes mit elektronischen Geräten in Deutschland über das Internet realisiert, teilte der Branchenverband Bitkom mit.
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Bei der Garantieleistung gewährt der Hersteller dem Kunden diese Leistung. Ansonsten gilt die gesetzliche Gewährleistung der Händler von zwei Jahren, für die fehlerfreie Funktion der Neuware. Dabei hilft die Garantie des Herstellers, wenn sechs Monate nach Erwerb das Gerät kaputt geht und die sogenannte Umkehr der Beweislast bei der Gewährleistung greift. Oft ist es für den Kunden schwer zu beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war.
Allerdings wird bei einigen Markenhersteller die Garantie beim Online-Kauf gekappt. Die Verbraucherzentrale NRW entdeckte viele namhafte Marken-Hersteller, die so ihre Kundschaft abstrafen. Etwa beim Erwerb von Jura-Kaffeeautomaten, bei Unterhaltungselektronik von Denon und Pioneer, bei Märklin-Eisenbahnen und Montblanc-Füller.
Die Tester der Verbraucherzentrale fanden zum Beispiel bei Amazon keinen Hinweis, dass mit einer Bestellung des Jura-Produktes die 25-monatige Garantie nicht gewährt wird. Jura autorisiere Händler, die eine Möglichkeit offerieren, Waren vorm Kauf in Augenschein zu nehmen. Deshalb dürfen sich Käufer im Online-Shop von Saturn und Karstadt über die Zusatzleistung freuen. Sie könnten sich theoretisch ja die offensichtlich erklärungsbedürftigen Kaffeemaschinen im Geschäft vorführen lassen.
Auch Denon gewährt nur Garantiezusagen beim Online-Kauf bei Amazon, Technikdirekt und Alternate. Im Gegensatz zu Konkurrenten wie Comtech und Notebooksbilliger, so die Verbraucherzentrale. Auch Sony hat in Deutschland Partner bei denen nur eine Garantie gewährt wird.
über dieses Wirrwarr erfahren Kunden meist nichts, so die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale NRW fand keinen nichtautorisierten Händler, der darauf hinwies, dass die Garantie beim Kauf entfällt oder verkürzt ist.
Von fünf Handelsverbänden, bei denen die Verbraucherschützer nachhakten, antwortete nur einer. Und dieser sah in der Vorgehensweise schlichtweg "kein Problem".
Der Tipp der Verbraucherzentrale NRW, um nicht in die Garantie-Falle zu tappen, lautet deshalb stets beim Hersteller nachfragen. Nachfragen zahlt sich auf jeden Fall aus bei Produkten von Denon und Pioneer, bei Bose und Märklin, Tissot und Tag-Heuer, bei Jura, Sony und Montblanc, Benro und McLaren.
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