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Verbraucherzentrale: Sammelklage gegen Vodafone am OLG Hamm -Verhandlung abgesagt

• 02.12.25 Das Oberlandesgericht Hamm hat die für den 3. Dezember 2025 geplante mündliche Verhandlung der Sammelklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Vodafone überraschend abgesagt. Ein neuer Termin steht bislang nicht fest. Damit verzögert sich eines der bedeutendsten Verfahren im Bereich Verbraucherschutz und Telekommunikation in Deutschland.

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Sammelklage gegen Vodafone am OLG Hamm - Verhandlung abgesagt

Die Absage der Verhandlung am 3. Dezember 2025 ist ein weiterer Schritt in einem komplexen Verfahren. Die Sammelklage gegen Vodafone bleibt ein Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland und Europa. Das Verfahren zeigt, wie wichtig kollektive Rechtsdurchsetzung ist und wie stark die Verbraucherrechte durch neue Instrumente wie die Abhilfeklage gestärkt werden können.

Das Oberlandesgericht Hamm hat die mündliche Verhandlung der Sammelklage gegen Vodafone am 3. Dezember 2025 abgesagt. Erfahren Sie alle Details zum Verfahren, den Hintergründen und den Folgen für Verbraucher.
Sammelklage gegen Vodafone am OLG Hamm - Verhandlung abgesagt -Bild: © Tarifrechner.de

Hintergrund der Sammelklage

Im Jahr 2023 hatte Vodafone die Preise für seine Festnetz-Internetverträge um 5 Euro pro Monat erhöht - auch während laufender Mindestvertragslaufzeiten. Diese Maßnahme betraf rund 10 Millionen Kunden und führte zu erheblicher Kritik. Der Verbraucherzentrale Bundesverband reichte daraufhin im November 2023 eine sogenannte Abhilfeklage beim OLG Hamm ein.

Besonderheiten der Abhilfeklage

Die Abhilfeklage ist ein neues rechtliches Instrument, das es Verbraucherverbänden ermöglicht, direkt für alle registrierten Betroffenen Schadensersatz einzuklagen. Im Erfolgsfall erhalten die Kunden automatisch Rückzahlungen, ohne selbst klagen zu müssen. Mehr als 110.000 Verbraucher haben sich bereits in das Klageregister eingetragen.

Juristische Dimensionen

Das Verfahren trägt das Aktenzeichen I-12 VKl 1/23. Das OLG Hamm hat die Verhandlung abgesagt, da es den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschalten möchte. Es bestehen offene Fragen zur Zulässigkeit von Preiserhöhungen während laufender Vertragslaufzeiten im Lichte des EU-Verbraucherschutzrechts.

EuGH-Einschaltung

Die Entscheidung, den EuGH einzuschalten, verdeutlicht die europäische Tragweite des Falls. Sollte der EuGH die Praxis von Vodafone als unzulässig einstufen, hätte dies nicht nur Auswirkungen auf deutsche Verbraucher, sondern auch auf ähnliche Fälle in anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Folgen für Verbraucher

Für die betroffenen Kunden könnte das Verfahren erhebliche finanzielle Auswirkungen haben:

Aspekt Details
Rückzahlungen Im Erfolgsfall erhalten Verbraucher mehr als 120 Euro zurück (5 Euro pro Monat seit November 2023).
Kostenrisiko Die Eintragung ins Klageregister ist kostenlos und bringt kein Risiko für Anwalts- oder Gerichtskosten.
Fristen Ursprünglich war der 24. Dezember 2025 als letzte Frist für die Eintragung vorgesehen. Ob diese verlängert wird, hängt vom weiteren Verlauf ab.

Auswirkungen auf Vodafone

Für Vodafone steht viel auf dem Spiel. Sollte das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheiden, droht dem Unternehmen ein Millionenschaden. Darüber hinaus könnte das Urteil die Rechtslage für Telekommunikationsanbieter europaweit verändern.

Reputationsrisiken

Neben den finanziellen Folgen drohen auch Imageverluste. Die öffentliche Wahrnehmung von Vodafone ist bereits durch die Preiserhöhungen belastet. Ein negatives Urteil würde das Vertrauen der Kunden weiter schwächen.

Rechtliche Bedeutung

Die Sammelklage gegen Vodafone ist ein Präzedenzfall für die Anwendung der neuen Abhilfeklage in Deutschland. Sie zeigt, wie Verbraucherrechte durch kollektive Verfahren gestärkt werden können. Das Verfahren könnte die Rechtsdurchsetzung im Bereich Telekommunikation nachhaltig verändern.

Signalwirkung für andere Anbieter

Ein Urteil gegen Vodafone hätte Signalwirkung für andere Telekommunikationsunternehmen. Es würde deutlich machen, dass Preiserhöhungen während laufender Vertragslaufzeiten nicht ohne weiteres zulässig sind.

Ausblick

Da der EuGH eingeschaltet wurde, ist mit einer erheblichen Verzögerung zu rechnen. Beobachter gehen davon aus, dass eine Entscheidung frühestens 2026 fallen könnte. Für Verbraucher bedeutet dies Geduld, aber auch die Aussicht auf eine wegweisende Entscheidung.

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