Verbraucherzentrale: Telekoms Prepaid Kunden wird wieder bei Nichtaufladung gekündigt
• 22.06.11 Die Prepaid Angebote, die Xtra Tarife, der Telekom zum mobilen
Telefonieren sind sehr beliebt, zumal Gespräche zu anderen Telekom Kunden nur 5
Cent kosten. Allerdings hat der Provider etwas gegen Kunden, welche selten
ihre Prepaid Karten aufladen. Zu diesem Schluss kann man kommen, wenn man die
Beschwerde der Verbraucherzentrale Schleswig Holstein betrachtet.
Die Verbraucherzentrale Schleswig Holstein teilt mit, dass Telekom
Prepaid-Kunden Post bekommen, in denen diese aufgefordert werden, ihre
Prepaid-Karten aufzuladen, andernfalls wird der Vertrag gekündigt.
Nach der Auffassung der Verbraucherzentrale gibt es dafür keine
Rechtsgrundlage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin heißt es
vielmehr, dass der Vertrag nach Freischaltung der SIM-Karte auf unbestimmte
Zeit läuft. Ein Grund für eine Sonderkündigung ist daher auch nicht
gegeben. Ein Gespräch mit der Hotline der Telekom konnte kein Klarheit bringen
und auch ein angekündigter Rückruf unterblieb.
Dieses Vorgehen ist um so ärgerlicher, da hier auch Kunden betroffen zu sein
scheinen, die zwar noch ausreichend Guthaben auf ihrer Karte haben, diese
jedoch längere Zeit nicht nutzten. Grund dafür ist, dass viele sich ein Handy
für den Notfall besorgt haben.
Gekündigte Telekom-Kunden sollten in jedem Fall auf die Erstattung des noch
nicht verbrauchten Guthabens pochen. So hatte 2009 das OLG Köln entschieden,
dass das Restguthaben auch von bereits abgelaufenen Karten zu erstatten
ist. In der Begründung hieß es damals, dass die Sperrung der Telefonkarten
ohne Erstattung des noch nicht aufgebrauchten Guthabens oder einen übertrag
auf eine neue Telefonkarte eine unangemessene, unzulässige Benachteiligung der
Verbraucher darstellt.
In unserer Redaktion gibt es ebenfalls immer wieder Beschwerden von Xtra Card
Kunden, welche Hinweise von der Telekom bekommen, ihr Guthaben
aufzuladen. Allerdings ist erst einmal die Karte gesperrt, ist der Aufwand
relativ gross diese wieder Freigeschaltet zu bekommen. Sollte die Telekom sich
auch noch weigern, das Guthaben auszuzahlen, empfiehlt sich gleich der Weg zur
Verbraucherzentrale oder zum Anwalt. Dann darf die Telekom diese Zusatzkosten
auch begleichen. Kunden haben uns auch von erfolgreichen gerichtlichen
Mahnverfahren berichtet. Hier darf die Telekom der Forderung dann zwei Wochen
wiedersprechen. Ansonsten kann der Kläger nach den zwei Wochen einen
Gerichtsvollzieher gegen die Telekom losschicken.
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