Verbraucherzentrale: Telekoms Prepaid Kunden wird wieder bei Nichtaufladung gekündigt
• 22.06.11 Die Prepaid Angebote, die Xtra Tarife, der Telekom zum mobilen Telefonieren sind sehr beliebt, zumal Gespräche zu anderen Telekom Kunden nur 5 Cent kosten. Allerdings hat der Provider etwas gegen Kunden, welche selten ihre Prepaid Karten aufladen. Zu diesem Schluss kann man kommen, wenn man die Beschwerde der Verbraucherzentrale Schleswig Holstein betrachtet.
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Nach der Auffassung der Verbraucherzentrale gibt es dafür keine Rechtsgrundlage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin heißt es vielmehr, dass der Vertrag nach Freischaltung der SIM-Karte auf unbestimmte Zeit läuft. Ein Grund für eine Sonderkündigung ist daher auch nicht gegeben. Ein Gespräch mit der Hotline der Telekom konnte kein Klarheit bringen und auch ein angekündigter Rückruf unterblieb.
Dieses Vorgehen ist um so ärgerlicher, da hier auch Kunden betroffen zu sein scheinen, die zwar noch ausreichend Guthaben auf ihrer Karte haben, diese jedoch längere Zeit nicht nutzten. Grund dafür ist, dass viele sich ein Handy für den Notfall besorgt haben.
Gekündigte Telekom-Kunden sollten in jedem Fall auf die Erstattung des noch nicht verbrauchten Guthabens pochen. So hatte 2009 das OLG Köln entschieden, dass das Restguthaben auch von bereits abgelaufenen Karten zu erstatten ist. In der Begründung hieß es damals, dass die Sperrung der Telefonkarten ohne Erstattung des noch nicht aufgebrauchten Guthabens oder einen übertrag auf eine neue Telefonkarte eine unangemessene, unzulässige Benachteiligung der Verbraucher darstellt.
In unserer Redaktion gibt es ebenfalls immer wieder Beschwerden von Xtra Card Kunden, welche Hinweise von der Telekom bekommen, ihr Guthaben aufzuladen. Allerdings ist erst einmal die Karte gesperrt, ist der Aufwand relativ gross diese wieder Freigeschaltet zu bekommen. Sollte die Telekom sich auch noch weigern, das Guthaben auszuzahlen, empfiehlt sich gleich der Weg zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt. Dann darf die Telekom diese Zusatzkosten auch begleichen. Kunden haben uns auch von erfolgreichen gerichtlichen Mahnverfahren berichtet. Hier darf die Telekom der Forderung dann zwei Wochen wiedersprechen. Ansonsten kann der Kläger nach den zwei Wochen einen Gerichtsvollzieher gegen die Telekom losschicken.
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