Verbraucherzentrale: debitel-Kunden müssen Service-Pauschale nicht bezahlen
• 05.07.05 Kunden des Mobilfunkanbieters debitel, die seit Mai 1,95 oder 2,95 Euro für ein ServicePlus-Paket auf ihrer Mobilfunkrechnung ausgewiesen bekommen, sind nicht verpflichtet, diesen Betrag zu bezahlen, so die Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Es besteht keine gültige Vertragsgrundlage zur Berechnung dieser Pauschale.
|
|
Dabei macht das Unternehmen seine Kunden zu Nutzern der neuen Dienste, wenn die Verbraucher nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Inzwischen mehren sich bei der Verbraucherzentrale die Beschwerden von debitel-Kunden über die Service-Pauschale auf der Handyrechnung, sie haben keinerlei Einverständnis zu dieser vertraglichen Änderung gegeben.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale muss die Pauschale nur bezahlt werden, wenn der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zum Service-Plus-Paket gegeben hat. Telekommunikationsexpertin Brigitte Sievering-Wichers: "Der überwiegende Teil der im Paket angebotenen Leistungen wird selten benötigt. Wer die Pauschale ohne Zustimmung berechnet bekommen und bezahlt hat, sollte bei debitel umgehend widersprechen und bereits erfolgte Zahlungen zurück fordern, wenn er das ServicePlus-Paket nicht nutzen will".
Fragen zur Servicepauschale von debitel beantwortet die Fachberatung der Verbraucherzentrale montags bis donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0900-1-77 44 41. Allerdings kostet diese Rufnummer 1,75 Euro/Min bei Anruf aus dem deutschen Festnetz mit sekundengenaue Abrechnung. Eine billigere Lösung für eine Kontaktaufnahme wäre hier aber auch von seiten der Verbrauchzentrale wünschenswert, da der Streitwert nur bei 2-3 Euro pro Monatszahlung liegt.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |

